Besteuerung von Erbschaften könnten überzogene Privilegien für Wohlhabende korrigieren

05.12.2018/EG
Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

Stefan Bach, Wirtschaftswissenschaftler, über die von Regierungen vernachlässigte Besteuerung von Erbschaften / 10 Prozent der deutschen Haushalte besitzen knapp zwei Drittel des Volksvermögens

„Die Erbschaftsteuer ist die letzte „Reichensteuer“, die sich im internationalen Steuersenkungswettlauf gehalten hat. Unter ÖkonomInnen ist sie durchaus beliebt, denn sie stört laufende wirtschaftliche Aktivitäten und den Vermögensaufbau von Unternehmern und BürgerInnen kaum, jedenfalls in frühen Jahren, wenn die Weitergabe des Vermögens kein Thema ist. Für die Begünstigten sind Vermögenstransfers Einkommen, für das sie nichts leisten müssen. Es steuerlich zu belasten, entspricht „meritokratischen“ Vorstellungen der sozialen Marktwirtschaft: Hohe und sehr hohe Einkommen und Vermögen sollten primär auf besonderen Leistungen beruhen.“ diw.de

Zum Thema

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 14

  • (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
  • (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
  • (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.