Autor: 8dF1v0

  • Abgelassener Flugzeugtreibstoff

    14.10.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Flugzeuge haben 2016 in Deutschland bisher rund 223 Tonnen Treibstoff abgelassen – Kontamination laut Regierung „vernachlässigbar“

    Aus Gründen der Flugsicherheit eine sichere Kontrolle und Landung des Luftfahrzeuges zu ermöglichen, müssen die Piloten im Notverfahren den Kraftstoffschnellablass einleiten. Gründe der Flugsicherheit können sich beispielsweise aus der Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Landung unmittelbar nach einem Start, mit großen Kraftstoffmengen an Bord, ergeben. Die Flugsicherung weist dem Piloten ein Gebiet zum Ablassen zu.

    Im Jahr 2015 mussten die Piloten militärischer Luftfahrzeuge 39,5 Tonnen Treibstoff und von zivilen 612,5 Tonnen Treibstoff ablassen. Im laufenden Jahr waren es bisher 223 Tonnen durch zivile Luftfahrzeuge. bundestag.de

  • 949. Sitzung des Bundesrates

    14.10.2016/EG aus dem Bundesrat, Berlin

    Themen der Bundesratssitzung sind – neben anderen – die Erbschaftsteuerreform, schärfere Regeln für Sicherheitsdienste und Förderung der Elektromobilität

    Die Länderkammer befasst sich in ihrer 949. Sitzung mit Gesetzen zur Erbschaftsteuer, Elektromobilität, Bekämpfung psychoaktiver Stoffe, Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften, Verbesserung in Fürsorgeangelegenheiten, Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Reform des Scheinvaterregresses sowie weitere Gesetze, Mitteilungen und Entschließungen. ↗bundesrat.de

  • TV-Tipp: Bedingungsloses Grundeinkommen

    14.10.2016/EG aus dem Gemeinschaftssender ‘3sat‘, Mainz

    Das Wirtschaftsmagazin ’makro‘ widmet sich heute Abend, ab 21 Uhr, dem bedingungslosen Grundeinkommen

    Mit dem aktuellen Umbruch in das nächste industrielle Zeitalter der Digitalisierung, Stichwort Industrie 4.0, werden immer mehr Menschen durch Prozessoren und Roboter ersetzt. Doch was ersetzt dann den Arbeitslohn? Für Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens steht fest, dass das bedingungslosen Grundeinkommen die Gesellschaft sozialer, freiheitlicher, wirtschaftlicher, familienfreundlicher, ökologischer, sinnorientierter, angstfreier, krisenfähiger, bewusster, zukunftsfähiger und spannender gestaltet. 3sat.de

    Zum Thema

    Laut der Studie ‘Independent Work‘, die das McKinsey Global Institute (MGI) am vergangenen Montag in Washington veröffentlicht hat, arbeiten rund 21 Millionen Deutsche (30 Prozent aller über 15 Jahre) in unabhängigen Arbeitsverhältnissen. Das bedeutet, sie sind selbstständig, befristet beschäftigt oder bessern ihre Einkommen neben Schule, Studium, Erstjob oder Rente durch unabhängige Tätigkeiten auf.

  • Buchtipp: Narconomics

    14.10.2016/EG

    Tom Wainwright: Narconomics – Ein Drogenkartell erfolgreich führen

    Sachbuch (Gesellschaft/Wirtschaft)

    In Narconomics vollzieht Wirtschaftsjournalist Wainwright die Wertschöpfungskette von Drogen wie Kokain nach, von der Koka-Ernte in den Anden bis zum Verkauf an unseren Straßenecken. Jahrelange Recherchen, gefahrenreiche Reisen zu den Brennpunkten des Drogenhandels und Interviews mit Beteiligten, ob minderjähriger Profikiller in den Straßen von Mexico City oder Polizist, Ganglord oder Staatspräsident, haben Wainwright tiefe Einblicke in eine einzigartig einträgliche und tödliche Branche beschert. (mehr …)

  • CETA: Bundesverfassungsgericht formuliert Auflagen

    13.10.2016/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab und gibt Richtlinien vor:

    „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, (…). Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,

    – dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,

    – dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und

    – dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

    Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen.“ bundesverfassungsgericht.de