VW-Abgasmanipulation: Rücktritt vom Kaufvertrag

16.10.2016/EG aus dem Oberlandesgericht Celle

Verfahren wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen abgasmanipulierten VW Passat / OLG Celle verhandelt im Berufungsverfahren am 07.11.2016

Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am 07. November 2016 um 11:30 Uhr in Saal 150 über die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen abgasmanipulierten Passat von Volkswagen.

Der Kläger hatte von dem beklagten Autohaus Ende 2013 den PKW als Neuwagen erworben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor eingebaut, den der Hersteller (VW) mit einer Software kombinierte, durch die im Prüfstand ein Motorprogramm abgespielt wird, das zu geringeren Stickoxidwerten als im Normalbetrieb führt. Zum Umrüstung der mit dieser Software ausgestatteten PKW entwickelte der Hersteller (VW) ein Softwareupdate.

Der Kläger hat den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, das beklagte Autohaus die Rücknahme des Fahrzeugs abgelehnt.

Das Landgericht Lüneburg hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben.