14.10.2016/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
G 10-Kommission übt keine parlamentarische Kontrollfunktion aus und scheitert daher mit dem Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten
„Die G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht parteifähig. Sie ist weder oberstes Bundesorgan, noch ein durch das Grundgesetz oder durch die Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestages. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit im Organstreitverfahren gestellte Anträge der G 10-Kommission, die sogenannte NSA-Selektorenlisten herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereit zu stellen, verworfen.“ (mehr …)