12.04.2019/EG
Quelle: Blog O-Ton Arbeitsmarkt*, Remagen
77 Prozent der Sanktionen wurden aufgrund von Terminversäumnissen verhängt
„Im Jahr 2018 wurden knapp 904.000 Sanktionen gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen ausgesprochen. (…).
Die Höhe der Leistungskürzung ist abhängig von der „Schwere“ des Verstoßes. Termin- bzw. „Meldeversäumnisse“, die beispielsweise entstehen, wenn Personen Termine mit dem Arbeitsvermittler oder dem ärztlichen oder psychologischen Dienst nicht wahrnehmen oder sich verspätet arbeitslos melden, werden vergleichsweise harmlos bewertet. Sie werden „lediglich“ mit einer zehnprozentigen Kürzung geahndet. Für die übrigen, schwereren Verstöße gilt eine Kürzung der Leistung um 30 Prozent. Gerade die relativ harmlosen Meldeversäumnisse waren allerdings Grund für rund 77 Prozent der Sanktionen.“ ↗o-ton-arbeitsmarkt.de
*Kooperationsprojekt des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM), des Evangelischen Fachverbands für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V.
Zum Thema
Daten aus den Jahren 2007 bis 2018 über Sanktionen im SGB-II-System (Hartz IV) ↗biaj.de