13.04.2019/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin
Beschlüsse der Länderkammer am 12. April 2019:
Arzttermine
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz verpflichtet niedergelassene Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen. Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen in der Woche außerdem fünf offene Sprechstunden anbieten. Zur leichteren Terminvergabe sind Terminservicestellen vorgesehen, die über eine bundeseinheitliche Notdienstnummer und übers Internet ständig erreichbar sind. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.
Starke-Familien-Gesetz
Sozialleistungen für Kinder werden angehoben um einkommensschwache Familien stärker unterstützen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.
Paketzusteller
Die Länder appellieren an die Bundesregierung, die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern zu verbessern. In einer am 12. April 2019 gefassten Entschließung fordern sie, in der Zustellbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Bei einer Lieferkette wäre dann der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten. Darüber hinaus kritisieren die Länder in ihrer Einschließung die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Branche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will.
Elternunterhalt
Die familiäre Einstandspflicht erwachsener Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern soll begrenzt werden. Demnach müssten die erwachsenen Kinder erst dann für die Kosten aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Der Entschließungsantrag wurde an die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint der Entschließungsantrag zur Abstimmung erneut auf der Plenartagesordnung.
Betriebsrenten
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Schwarzarbeit
Die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls sollen ausgeweitet werden. Ziel ist es, Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie die Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen effektiver aufzudecken – ebenso missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch. Mit den Verbesserungsvorschlägen des Bundesrates beschäftigt sich zunächst die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. Dann bringt sie beide Dokumente in das bereits seit 4. April 2019 laufende Bundestagsverfahren ein. Nach der dortigen Verabschiedung des Gesetzes in 2. und 3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Länder.
Glyphosat
Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Bislang hatte sich Deutschland bei der Abstimmung deshalb enthalten. Bislang haben noch nicht alle Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen.
Verbraucherinformation über Hygieneverstöße im Internet
Verbraucherinnen und Verbraucher können amtliche Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften künftig sechs Monate lang online abrufen. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog zu schaffen.“ Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Entschließung geht an die Bundesregierung – sie entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates umsetzt.
Bundesfreiwilligendienst
Jugendliche unter 27 Jahre, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, können das künftig in Teilzeit tun. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Hinweisgeber (Whistleblower)
Der Bundesrat hat ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt. Ausnahmen enthält das Gesetz für so genannte Whistleblower, wenn diese Informationen veröffentlichen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung: die Aufdeckung kann auch von öffentlichem Interesse sein. Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren beendet. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Tierschutz
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass in Tierkörperbeseitigungsanlagen regelmäßige Tierschutzkontrollen durchgeführt werden. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
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