Abgase/Atemluft: Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind möglich

27.02.2018/EG

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zum Vollzug der Luftreinhaltepläne / Rechtsverletzungen durch Unterlassen (nichts tun) von Bundes- und Landesregierungen erneut sichtbar

„Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen auf Klage der Deutschen Umwelthilfe, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Düsseldorf enthält. Der Beklagte sei verpflichtet, im Wege einer Änderung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen zu prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete das Land Baden-Württemberg, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so zu ergänzen, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ und des Stundengrenzwertes für NO2 von 200 µg/m³ bei maximal 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr in der Umweltzone Stuttgart enthält. Der Beklagte habe ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht zu ziehen.“ bverwg.de

Dieselautos überschreiten die Euro-Grenzwerte für Stickstoffdioxid auf der Straße deutlich. Fakten zu Stickstoffoxid-Belastung, Fahrverboten, Software-Updates, Nachrüstung mit Katalysatoren und der Rolle von Dieselmotoren für den Klimaschutz lesen Sie hier umweltbundesamt.de.

Zum Thema

Nachrüstungen

„Der ADAC Württemberg e.V. hat mit Unterstützung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen an Euro-5-Dieselfahrzeugen nicht nur möglich, sondern auch hochwirksam sind. Bis zu 70 Prozent (innerorts) beziehungsweise 90 Prozent (außerorts) weniger Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen an solchen Fahrzeugen erreichen.“ Die Nachrüstkosten werden mit 1.400 bis 3.300 Euro pro Fahrzeug kalkuliert. ↗adac.de

Abgasskandal/Verbraucherschutz in Österreich:

Konsumentenschutzverein darf mit Sammelklagen gegen VW vor Gericht. Beate Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, erlaubt Sammelklagen gegen VW. Rudolf Kaske, Präsident der Arbeiterkammer Wien: „Da VW sich bis dato beharrlich weigert, seinen Kunden in Österreich außergerichtlich eine Entschädigung anzubieten, schlagen wir diesen Weg ein“. sozialministerium.at

Abgasskandal/Verbraucherschutz in Deutschland:

Wie die Bundesregierung (CDU, CSU, SPD) den Automobilkonzern Volkswagen AG vor einer Sammelklage schützt(e), lesen Sie hier sueddeutsche.de und hier sueddeutsche.de.