Schlagwort: Steuer

  • Schweiz unterstützt asoziales Verhalten

    21.06.2017/EG aus dem Medium MAKROSKOP, Wiesbaden

    Werner Vontobel, Wirtschaftswissenschaftler, über das vor Steuern geschützte Kapital (Ende 2016: 1,7 Billionen Schweizer Franken – offiziell) in der Schweiz

    „Ende 2009, kurz bevor der entscheidende Angriff auf das Bankgeheimnis lanciert wurde, schätzte Wikipedia die Summe, der in der Schweiz gebunkerten, nicht versteuerten EU-Schwarzgelder auf 880 Milliarden Franken. (…) Die jüngste Pegelstandsmeldung per Ende 2016 sieht wie folgt aus: Total angemeldete Reserven: 1.717 Milliarden Franken. Davon bisher steuerfrei ausgeschüttet: 462 Milliarden…“ ↗makroskop.eu

  • TV-Tipp: Milliarden aus der Staatskasse

    08.06.2017/EG

    Heute Abend, ab 22:00 Uhr, berichtet das ARD-Magazin PANORAMA über Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte / Höhe der entgangenen Steuern wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt

    Mit Hilfe dubioser Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte sind den Finanzämtern mehr als 30 Milliarden Euro entgangen. Zweifellos ließen sich mit Steuergeldern in dieser Größe zahlreiche Investitionslücken, beispielsweise in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuung, Schulen und Universitäten, schließen. Gelandet ist es auf den Konten von Anwälten, Banken, Börsenmaklern und Vermögenden. Ermöglicht wurden die Transaktionen durch fehlende Aufsicht und Gesetzeslücken im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

    Verantwortliche Bundesfinanzminister im maßgeblichen Zeitraum (seit 2001):

    • Hans Eichel (SPD) 12.4.1999 bis 22.11.2005
    • Peer Steinbrück (SPD) 22.11.2005 bis 27.10.2009
    • Wolfgang Schäuble (CDU) seit 27.10.2009

    Informationen aus der Arbeit des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) lesen Sie hier↗bundestag.de.

    Eine Erklärung der Cum-Ex-Geschäfte lesen Sie hierbundestag.de.

    Bei einem Cum-Cum-Geschäft überträgt ein im Ausland lebender (mehr …)

  • Aus einer Steuer wird ein Kernbrennstoff

    07.06.2017/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Bundesverfassungsgericht: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig / Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt betrugen seit der Erhebung (01.01.2011) bis zum Laufzeitende (31.12.2016) insgesamt 6,285 Milliarden Euro

    „Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt.
    Die Richter Huber und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Beide stimmen der Senatsmehrheit zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung zu.“ bundesverfassungsgericht.de

    Zum Thema

    Der Energiekonzern E.ON SE geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 2,85 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 450 Mio. EUR an E.ON zurückerstattet werden.

    Der Energiekonzern RWE AG hatte im Zeitraum 2011 bis 2016 rund 1,7 Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt. RWE wird die Begründung für den Beschluss nun analysieren.

    Der Energiekonzern EnBW Energie Baden-Württemberg AG geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen an die EnBW zurückerstattet werden.

    Von Vattenfall GmbH liegt noch keine Stellungnahmen vor.

  • Millionärsteuer gefordert

    02.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vermögensteuer als Millionärsteuer erheben

    Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführt. Laut dem Antrag sollen als Vermögen zum Stichtag 31.12.2016 die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien und Sachvermögen festgestellt werden. Vom Vermögen werden private Verbindlichkeiten abgezogen. Das so ermittelte gesamte Nettovermögen einer Person (Individualbesteuerung) bleibt bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personenunternehmen gilt nach Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten ein erhöhter Freibetrag von fünf Millionen Euro. Das oberhalb des jeweiligen Freibetrags von einer Million bzw. fünf Millionen Euro liegende Nettovermögen wird mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuert.

    Begründet wird der Antrag unter anderem mit der wachsenden Ungleichverteilung des Vermögens, zu dem auch die steuerliche Privilegierung von Vermögen beigetragen habe. bundestag.de

  • Niedrige Einkommen durch indirekte Steuern hoch belastet

    30.05.2017/EG aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, zur Steuerlast in Deutschland

    „Es gibt keine überzeugenden Anzeichen, dass das deutsche Steuersystem für die Mehrheit der Deutschen besonders ungleich ist – mit der wichtigen Ausnahme der 25 Prozent der Geringverdiener. Sie werden steuerlich relativ stark belastet. Aber diese Botschaft hört keine der politischen Parteien gerne, da sie schwer in Einklang mit der von vielen praktizierten Klientelpolitik zu bringen ist.“ diw.de