Millionärsteuer gefordert

02.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vermögensteuer als Millionärsteuer erheben

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführt. Laut dem Antrag sollen als Vermögen zum Stichtag 31.12.2016 die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien und Sachvermögen festgestellt werden. Vom Vermögen werden private Verbindlichkeiten abgezogen. Das so ermittelte gesamte Nettovermögen einer Person (Individualbesteuerung) bleibt bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personenunternehmen gilt nach Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten ein erhöhter Freibetrag von fünf Millionen Euro. Das oberhalb des jeweiligen Freibetrags von einer Million bzw. fünf Millionen Euro liegende Nettovermögen wird mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuert.

Begründet wird der Antrag unter anderem mit der wachsenden Ungleichverteilung des Vermögens, zu dem auch die steuerliche Privilegierung von Vermögen beigetragen habe. bundestag.de