Schwarze Liste der Steueroasen: Die schwere ‘Suche‘ nach Steuertricksern der EU-Kommission

05.11.2017/EG aus der NRO Netzwerk Steuergerechtigkeit, Berlin

EU-Kommission behindert wirksame Eindämmung der Steuerfluchtpolitik / Offener Brief aus dem Netzwerk Steuergerechtigkeit an EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker (freie Übersetzung):

„Sehr geehrter Präsident Juncker,

das deutsche Netzwerk Steuergerechtigkeit ist sehr besorgt, dass die von der Europäischen Union für Ende 2017 angekündigte Schwarze Liste der Steueroasen wichtige Geheimhaltungs- und Niedrigsteuer-Jurisdiktionen ausklammert und damit nicht zu einer Lösung des angesprochenen Problems beiträgt.

Wir sind uns bewusst, dass die richterliche Gewalt wie die der Kaimaninseln starken Einfluss ausübt, um nicht auf der Liste aufgeführt zu werden. Jedes Land bzw. jede Gerichtsbarkeit bedarf einer fairen Prüfung, aber es ist wichtig, dass die EU ihre eigene Liste ernst nimmt. Die Kriterien der EU müssen gründlich angewandt werden, einschließlich der Tatsache, dass die Ankündigung von Ländern, von der Liste zu streichen, nicht akzeptiert wird.

Cum/Ex: 23 abgeschlossene Verfahren spülen 436 Mio. Euro in die Staatskasse

27.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Cum/Ex: 23 von bisher 259 bekannten Verfahren abgeschlossen

„Der Bundesregierung sind 259 Fallkomplexe bekannt, die von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit Cum/Ex Gestaltungen bearbeitet werden, in 35 Fallkomplexen sind Strafverfahren eingeleitet. 23 Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtskräftig abgeschlossen, jeweils mit positivem Ausgang für die Finanzverwaltung. Die Gesamtsumme aus diesen Verfahren beträgt 436 Mio. Euro. Die restlichen Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Bearbeitung, in diesem Rahmen wird auch die Verjährung geprüft. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Fallgestaltungen im Hinblick auf die Verjährung von vorneherein nicht aufgegriffen wurden. In einem Fall wurde durch eine Straf- und Bußgeldsachenstelle von einer Verfahrenseinleitung abgesehen, da Strafverfolgungsverjährung eingetreten war.

Cum/Cum-Gestaltungen werden hauptsächlich durch die Finanzbehörden der Länder geprüft. Auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017 werden Prüfungsanfragen durch die Länder gestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Von Seiten der Länder kann noch keine Rückmeldung zum Stand einzelner Verfahren erfolgen.“ bundestag.de (Seite 6)

Zum Thema

„Die potentiellen Steuerausfälle, die in der Bundesrepublik Deutschland durch Cum/Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, bewegen sich zwischen 49,2 Milliarden Euro und rund 82 Milliarden Euro.“ spengel.bwl.uni-mannheim.de

EM2024/UEFA: Steuererlass garantiert

13.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024: Bundesregierung garantiert UEFA umfassende Steuerbefreiungen

Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) reichte im März 2017 seine offizielle Interessensbekundung für die Austragung der Fußball-EM der Männer im Jahr 2024 bei der Union der europäischen Fußballverbände (UEFA) ein. Die von der UEFA geforderten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 27. April 2018 eingereicht werden. Die Unterlagen beinhalten auch zahlreiche Garantien in Form von Verträgen (Competent Authorities). Diese Garantien umfassen unter anderem die Steuerbefreiungen von jeder Art direkter Steuern für Unternehmen und Individuen wie Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer.

In diesem Zusammenhang merkt die Bundesregierung an: „Die Einkommensteuer kann durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.“ bundestag.de

§ 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EstG):

„Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt; ein besonderes öffentliches Interesse besteht

  • 1. an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet, oder
  • 2. am inländischen Auftritt einer ausländischen Kulturvereinigung, wenn ihr Auftritt wesentlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.“

Billigflieger: Auf Kosten anderer

11.10.2017/EG aus dem Medium Blätter für deutsche und internationale Politik, Berlin

Anne Britt Arps, Redakteurin, über das billige Fliegen auf Kosten der Beschäftigten, der Umwelt und Sicherheit

„Um Arbeitskosten einzusparen, betreiben Billigairlines wie Ryanair ein regelrechtes Sozialdumping: Sie nutzen die unterschiedlichen Steuer-, Sozial- und Arbeitsgesetze der EU-Mitgliedstaaten gezielt zu ihren Gunsten aus. Durch komplizierte Vertragskonstruktionen umgeht Ryanair so nicht nur den Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben seiner Mitarbeiter, sondern auch das Arbeitsrecht der Länder, in denen die Crews eingesetzt sind. So beschäftigt das Unternehmen einen Großteil seiner 3500 Piloten nicht selbst, sondern über eine irische Leiharbeitsfirma. Doch auch diese stellt die Piloten nicht an, sondern…“ blaetter.de

EU-Kommission fordert …

05.10.2017/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel/Berlin

von Deutschland die Umsetzung von EU-Regeln, von Irland eine 13-Mrd.-Euro-Rückforderung von Apple und von Luxemburg eine 250-Mio.-Euro-Rückforderung von Amazon

Die Europäische Kommission hat Deutschland am Mittwoch (04.) im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen geht es um die mangelnde Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Umweltlärm. Im zweiten Fall appelliert die Kommission an Deutschland, das deutsche Mehrwertsteuer-Erstattungssystem an EU-Recht anzupassen. ↗ec.europa.eu

Irland hat von Apple die 13 Mrd. Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen immer noch nicht zurückgefordert. Deshalb hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) bekanntgegeben, dass sie das Land an den Europäischen Gerichtshof verweist. ec.europa.eu

Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen von rund 250 Mio. Euro gewährt. Das hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) in Brüssel bekanntgegeben. Das ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen muss Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern. ec.europa.eu