Schlagwort: Steuer

  • Globaler Vermögensstand 2017: 200 Billionen US-Dollar in Privatbesitz

    17.06.2018/EG aus dem Beratungsunternehmen THE BOSTON CONSULTING GROUP (BCG), Boston

    BCG-Bericht über den Globalen Reichtum: 2017 stieg das weltweite Privatvermögen auf 201,9 Billionen US-Dollar (+ 12 %) / Schweiz bleibt beliebteste Steueroase, besonders für Deutsche, Franzosen und Saudis

    121,6 Billionen US-Dollar (60%) des globalen Vermögens auf investierbare Vermögenswerte (hauptsächlich Aktien, Investmentfonds, Bargeld und Einlagen sowie Anleihen) und die restlichen 80,3 Billionen US-Dollar (40%) auf nicht investierbare oder wenig liquide Vermögenswerte wie Lebensversicherungen, Pensionsfonds und Aktien von nicht börsennotierten Unternehmen.

    Ausgewählte Daten von in Steueroasen gebuchte Vermögen:

    • Schweiz: 2,3 Billionen US-Dollar, ‘Anleger‘ aus Deutschland, Frankreich und Saudi-Arabien besitzen die größten Vermögen.
    • Luxembourg: 300 Milliarden US-Dollar, ‘Anleger‘ aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien besitzen die größten Vermögen.

    Den kompletten Bericht lesen Sie hier ↗bcg.com

    Zum Thema

    Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland erreicht Ende 2017 fast 5,9 Billionen Euro (+ 5 % gegenüber 2016) ↗bundesbank.de

    Spekulation mit Bauland – 100 Prozent Gewinn innerhalb weniger Jahre: Man kauft Bauland in Berlin, Hamburg oder München, lässt es ein paar Jahre liegen und verkauft es dann weiter. ↗br.de

    Es sind mangelhafte Gesetze, die eine ‘legale‘ Steuervermeidung ermöglichen gabriel-zucman.eu.

    Verfassung des Freistaates Bayern, Artikel 123:

    • (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
    • (2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
    • (3) 1Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. 2Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.
  • Ist der Bundestag ein Selbstbedienungsladen für Parteien?

    14.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGBLOG, Berlin

    Sophie Schönberger, Rechtswissenschaftlerin, über die verfassungswidrigen Pläne der Regierungskoalition zur Reform der Parteienfinanzierung

    „Über Geld zu reden ist ja immer eine heikle Angelegenheit. Das gilt erst recht, wenn es um den Zusammenhang von Geld und Demokratie geht. Dass Geld überhaupt eine relevante Größe im demokratischen Prozess darstellt, ist in gewisser Weise ohnehin schon schwer zu ertragen. Denn weil Geld in der Regel in demokratischen Gesellschaften keineswegs gleich verteilt ist, droht sein Einfluss auf demokratische Entscheidungen eines der zentralsten Versprechen der demokratischen Herrschaftsform zu gefährden: die fundamentale Gleichheit aller Bürger.“ verfassungsblog.de

    Zum Thema unser Beitrag „Parteienfinanzierung: CDU, CSU und SPD fordern 15 % mehr Geld“ vom 07.06.2018:

    Gesetzentwurf: CDU, CSU und SPD wollen die Obergrenze für staatliche Parteienfinanzierung ab 2019 um 15,2 % auf 190 Mio. Euro erhöhen

    Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf (sogenannte absolute Obergrenze), um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vergangenen Jahr erhöht hat. Demnach wurde für 2018 die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf 165 Millionen Euro erhöht.
    Nach Angaben der Regierungsparteien (CDU, CSU, SPD) reicht dieser Inflationsausgleich nicht aus, um die Aufwendungen zur Nutzung neuer (digitaler) Kommunikationswege und Medien für die „von der Verfassung übertragenen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes“ zu finanzieren. bundestag.de

    Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

    • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
    • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
    • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
    • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
    • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
    • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
    • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
    • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
    • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)

    Die Gesamteinnahmen der Parteien im Jahr 2015:

    • AfD 14,8 Mio. Euro (Anteil staatlicher Mittel: 5,2 Mio. Euro/35,2 %)
    • CDU 143,4 Mio. Euro (49,3 Mio. Euro/34,4 %)
    • CSU 59,1 Mio. Euro (13,4 Mio. Euro/22,7 %)
    • DIE LINKE 28,0 Mio. Euro (11,0 Mio. Euro/39,2 %)
    • FDP 25,8 Mio. Euro (8,9 Mio. Euro/34,4 %)
    • GRÜNE 40,0 Mio. Euro (15,1 Mio. Euro/37,8 %)
    • SPD 156,8 Mio. Euro (50,1 Mio. Euro/31,9 %)

    Das Reinvermögen (Besitzposten abz. Schuldposten) der Parteien im Jahr 2015:

    • AfD 10,0 Mio. Euro
    • CDU 149,2 Mio. Euro
    • CSU 37,0 Mio. Euro
    • DIE LINKE 29,1 Mio. Euro
    • FDP 6,8 Mio. Euro
    • GRÜNE 42,8 Mio. Euro
    • SPD 202,1 Mio. Euro

    Die komplette Unterrichtung zu den Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnissen der Parteien lesen Sie hier bundestag.de.

    Nachtrag am 18.06.2018:

    Die namentliche Abstimmung zur Änderung des Parteiengesetzes sehen Sie hier bundestag.de.

    Die Geldflüsse an die Parteien können Sie hier recherchieren lobbypedia.de.

  • Noch mehr Geld für Parteien

    14.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Geldleistungen an die im Bundestag vertretenden Parteien sollen um 3 % steigen

    Die Geldleistungen an die im Bundestag vertretenen Parteien waren für das Haushaltsjahr 2017 auf rund 88 Millionen Euro festgesetzt worden. Für das Jahr 2018 sollen die Geldleistungen um 3,04 Prozent erhöht werden, so der im Benehmen mit dem Ältestenrat genannte Vorschlag.

    Die Erhöhung beinhaltet die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (Entgelte für Beschäftigte) sowie ausgewählter Teilindizes (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen) des Verbraucherpreisindexes.

    Im Bundestag sind derzeit die Parteien AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, CSU, DIE LINKE, FDP und SPD vertreten. bundestag.de

  • Mangelhafte Gesetze ermöglichen ‘legale‘ Steuervermeidung

    11.06.2018/EG aus dem Blog GABRIEL ZUCMAN, Berkeley/USA

    Wirtschaftswissenschaftler Thomas Tørsløv (University of Copenhagen), Ludvig Wier (University of Copenhagen) und Gabriel Zucman (University of California Berkeley und National Bureau of Economic Research) untersuchten den Export von Unternehmensgewinnen: Steuerbehörden der Hochsteuerländer vernachlässigen Bekämpfung der Gewinnverlagerung in Steueroasen / 40 % der multinationalen Gewinne werden in Niedrigsteuerländer verbucht

    „Aus unserer Sicht ist die wichtigste Erkenntnis, dass der Rückgang der Körperschaftsteuersätze kein natürliches Ereignis ist. Die Gewinnverlagerung ist – mehr als der steuerliche Wettbewerb um Produktivkapital – der Hauptgrund für diesen Rückgang. Sie ist kein notwendiges Nebenprodukt der Globalisierung oder des technologischen Wandels, sondern das Ergebnis der Politik – insbesondere der Steuerdurchsetzung – in Hochsteuerländern. Die Globalisierung bedeutet nicht, dass die Körperschaftsteuersätze sinken müssen.

    Die Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen ist quantitativ bedeutsam: Nach unseren Schätzungen wurden im Jahr 2015 fast 40 Prozent der multinationalen Gewinne in Steueroasen verlagert. Diese Verschiebung stieg und hält an, weil sie die Steuereinnahmen (nicht jedoch die Löhne) in den Steueroasen erhöht. (…) Wir betonen, dass unsere Schätzungen über die Höhe der Gewinne, die von multinationalen Unternehmen weltweit verschoben werden, konservativ sind.“ gabriel-zucman.eu

  • Fußball EM 2024: Bundesregierung bietet Steuervermeidung an

    08.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    ‘Steuererleichterungen‘ für die Union of European Football Associations (UEFA)

    „Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) hat sich im April 2018 bei der Europäischen Fußball-Union (UEFA) für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland beworben. Gemäß den Anforderungen der UEFA hat der DFB die Bundesregierung um die Abgabe von Regierungsgarantien gebeten. Die Bewerbung des DFB wird seitens der Bundesregierung unterstützt. Deshalb hat die Bundesregierung unter anderem auch steuerliche Garantien gegenüber der UEFA abgegeben.
    (…)
    Die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer kann gemäß § 50 Absatz 4 EStG durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein solches besonderes öffentliches Interesse besteht nach § 50 Absatz 4 Nummer 1 EStG an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.
    (…)
    Zu etwaigen Steuerausfällen gegenüber einer normalen Besteuerung hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.“ bundestag.de (mehr …)