Schlagwort: Demokratie

  • Arbeitsmarkt: Tarifbindung nimmt seit Jahren ab

    13.05.2020/EG
    Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

    Tarifbindung ist seit Jahren rückläufig / Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist im Jahr 2019 weiter zurückgegangen

    „In Westdeutschland arbeiteten 46 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2019 in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Im Jahr 2018 waren es mit 48 Prozent noch zwei Prozentpunkte mehr. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten 2019 gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt von 35 auf 34 Prozent.“ iab-forum.de

    Zum Thema

    Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen, vom 09.05.2019 und 07.06.2019 im Bundesrat: „Entschließung des Bundesrates „Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen“:

    „Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
    1. Der Bundesrat stellt fest:
    1.1 Die Tarifautonomie leidet an einer Funktionsschwäche. Ein System, das die Regelung der Arbeitsbedingungen weitgehend den Sozialpartnern überlässt, funktioniert dann nicht mehr, wenn diese die ihnen vom Verfassungsgeber zugeschriebene Mitverantwortung nicht in ausreichendem Umfang wahrnehmen und die tarifliche Ordnung ihre gestaltende Kraft verliert.
    1.2 Der verfassungsrechtliche Rang der Tarifautonomie kann eine Untätigkeit des Gesetzgebers nicht rechtfertigen. Es ist nicht nur „irgendein“ Tarifvertragssystem zur Verfügung zu stellen, sondern eines, das seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben auch gerecht wird. Wenn es erforderlich wird, hat der Gesetzgeber den Rahmen entsprechend auszugestalten.
    1.3 Das Tarifautonomiestärkungsgesetz war wichtig, um dem im Jahr 2014 bereits vorangeschrittenen Bedeutungsverlust der Tarifautonomie – vor allem im Niedriglohnsektor – zu begegnen. Es ist jedoch eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Regelungen des Tarifvertragsgesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.
    1.4 Korrekturen im Bereich der Allgemeinverbindlichkeit reichen in der gegenwärtigen Situation allein nicht aus. Vielmehr sind die Rahmenbedingungen für Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft insgesamt in den Blick zu nehmen.“
    Den Entschließungsantrag lesen Sie hier bundesrat.de.
    Den Beschluss des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

    Martin Krzywdzinski, Sozialwissenschaftler an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Dynamik in der sich verändernden Arbeitswelt wzb.eu.

    Sebastian Sick, Rechtsanwalt und Referatsleiter Wirtschaftsrecht am Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung: „Es findet eine schleichende Erosion der Mitbestimmung statt. Die Vorgaben für die Mitbestimmung in den nationalen Gesetzen wurden formal nicht abgeschwächt. Aber durch europäisches Recht sind neue Schlupflöcher entstanden.“ ↗imu-boeckler.der (Seite 13)

  • Stellung der Staatsanwaltschaft

    07.05.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Gesetzentwurf zur Abschaffung der ministeriellen Einzelweisungsbefugnis von sieben Sachverständigen bewertet

    Ein Antrag der im Bundestag vertretenen Parteien FDP und Bündnis90/Die Grünen zielt auf die Stärkung einer unabhängigen, an ministerielle Weisungen nicht gebundene Stellung der Staatsanwaltschaft ab.

    Die Stellungsnahmen der geladenen Sachverständigen lesen Sie zusammengefasst hier bundestag.de.

    Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes lesen Sie ungekürzt hier ↗drb.de.

  • EZB-Staatsanleihekaufprogramm ist kompetenzwidrig

    05.05.2020/EG
    Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Bundesverfassungsgericht moniert die getroffenen Maßnahmen zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die unterlassenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages

    „Danach haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat dagegen nicht feststellen. Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise sind nicht Gegenstand der Entscheidung.“

    Das Urteil lesen Sie hier bundesverfassungsgericht.de.

    Ergänzung am 06.05.2020:

    Miguel Poiares Maduro, Rechtswissenschaftler an der School of Transnational Governance am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Maduro war 2013 bis 2015 stellvertretender Minister des Ministerpräsidenten und Minister für Regionalentwicklung in Portugal und von 2003-2009 Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof:

    „Die Entscheidung ist auch im Hinblick auf den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts und das Verhältnis zwischen nationalen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof von großer Bedeutung. Sie kann anderen Gerichten und auch nationalen Regierungen die Türen für eine offene Revolte öffnen. Dies wird insbesondere in euroskeptischen Ländern der Fall sein, die derzeit in rechtliche und politische Kämpfe um die Rechtsstaatlichkeit mit der Europäischen Union verwickelt sind.“ verfassungsblog.de

  • Hartz IV: Ein sanktioniertes Leben

    03.05.2020/EG
    Quelle: acTVism, München

    Gemeinnütziger Verein „Sanktionsfrei“ geht aktiv gegen Kürzungen nach dem Arbeitslosengeld II (ALG II) an

    Das Nachrichtenmagazin „acTVism“ spricht mit der Gründerin & Geschäftsführerin von „Sanktionsfrei“ Helena Steinhaus über Arbeitslosigkeit, (Grund-)Einkommen und über die Studie zur bedingungslosen Grundsicherung „HartzPlus“. actvism.org

    Zum Thema

    Informationen rund um SGB II, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr lesen Sie hier tacheles-sozialhilfe.de.

    Stefan Sell, Sozialwissenschaftler an der Hochschule Koblenz, über Rettungsmaßnahmen der von COVID-19-Maßnahmen betroffenen Bedürftige aktuelle-sozialpolitik.de.

    Für den gesetzlichen Rahmen, seit der Wiedervereinigung, sorgten diese Regierungskoalitionen:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN (Einführung der „Hartz-IV-Gesetze“)
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
  • Buchtipp: Angst und Macht

    01.05.2020/EG

    Rainer Mausfeld: Angst und Macht
    Herrschaftstechniken der Angsterzeugung in kapitalistischen Demokratien

    Sachbuch (Demokratie, Gesellschaft, Kapitalismus, Politik)

    „Macht und Angst gehören in der politisch-gesellschaftlichen Welt eng zusammen. Macht hat für den, der sie hat, viele Vorteile und für diejenigen, die ihr unterworfen sind, viele Nachteile, denn Macht erzeugt bei den ihr Unterworfenen Angst. Da die Angst selbst wiederum Macht über die Geängstigten ausübt, haben diejenigen, die es verstehen, Angst zu erzeugen, eine sehr wirkungsvolle Methode, auf diese Weise ihre Macht zu stabilisieren und zu erweitern. Angsterzeugung ist ein Herrschaftsinstrument, und Techniken zum Erzeugen von gesellschaftlicher Angst gehören zum Handwerkszeug der Macht. Diese Einsicht ist so alt wie die Zivilisationsgeschichte…“ (mehr …)