993. Sitzung des Bundesrates

19.09.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. September 2020:

TOP 21 Sanktionsregelungen im SGB II
Die antragstellenden Länder (Berlin und Bremen) empfehlen dem Bundesrat, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorzulegen. Insbesondere sollten Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, gestrichen werden. Des Weiteren sollten Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
Der Antrag wurde abgelehnt.

TOP 24 Kostenheranziehung nach dem SGB VIII
Die Initiative Niedersachsens verfolgt das Ziel, eine Neuregelung der Kosten-heranziehung junger Menschen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) dahingehend zu erreichen, dass die betroffenen Jugendlichen von der Abführung des Kostenbeitrags an das Jugendamt entlastet werden sollen. Junge Menschen und entsprechend Leistungsberechtigte, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, haben nach den einschlägigen Regelungen des SGB VIII 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen, da der Lebensunterhalt dieses Personenkreises durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt wird.
Der Antrag wurde angenommen.

TOP 32 Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
Der Bundesrat begrüßt die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die die Bundesregierung ihm vorgelegt hatte. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat einige Ergänzungen vor, um den Schutz (Umgehungsmöglichkeiten) der Beschäftigten noch besser zu gewährleisten. Dabei geht es zum einen um die Größe der Betriebe (unter 50 Beschäftigte), die von den neuen Regelungen beim Einsatz von Fremdpersonal ausgenommen werden sollen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.

TOP 66 Ermittlung der Schlüsselzahlen – Aufteilung des Gemeindeanteils
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.
Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.

TOP 75 Straßenverkehrs
Der Bundesrat hat über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert – insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20. April 2020, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist.
Wann es zu einem weiteren Reparaturversuch kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober 2020 statt.

TOP 93 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Der Bundesrat hat die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

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