01.10.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin
Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden weiterhin diverse Steuervermeidungsprogramme gepflegt
Beispiel Fachkräfte – Wohnsitzverlegung zur Steuervermeidung
Seit den 1980er-Jahren existieren in Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Ungarn und Zypern sogenannte Passprogramme*. Die Voraussetzungen – zur Steuervermeidung – in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern lesen Sie hier ↗bundestag.de.
*Investorenvisaprogramme (‘Golden Visa‘) und Angebote, Aufenthaltsgenehmigungen und Staatsbürgerschaften im Tausch gegen großzügige Investitionen zu erhalten („residency by investment“ bzw. „citizenship by investment“).
Beispiel Beteiligungen des Bundes in Steueroasen
Eine Liste mit Beteiligungen des Bundes (ohne Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG) in Staaten und Gebiete mit Optionen zur Steuervermeidung (Steueroasen) sowie Art und Höhe der Beteiligungen lesen Sie hier ↗bundestag.de.
Beispiel Schiffseigner – ‚Ausflaggen‘ zur Vermeidung von Steuern, Sozialabgaben und Sicherheitsvorschriften
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 48,9 Prozent aller Güter, die 2017 in deutschen Seehäfen ein- oder ausgeladen worden sind, mit Schiffen unter einer sogenannten „Billigflagge“ befördert. Das Motiv der Schiffseigner (Reeder) sind Steuervergünstigungen sowie geringere Sozial- und Sicherheitsvorschriften. ↗bundestag.de