Steuern: Entschädigungsleistungen an Kirchen

26.05.2020/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP legen Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen vor / Staatsleistungen an die Kirchen betragen rund 550 Millionen Euro pro Jahr

„Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt.“ bundestag.de

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Allokationsverzerrende Transfers und Zuwendungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften sind von 3,0 Mrd. Euro im Jahr 2008 auf 3,88 Mrd. Euro im Jahr 2018 angewachsen. ↗ifw-kiel.de (Tabelle 8, Seite 19)