SGB II: Sanktionen wirken schädlich auf das weitere Berufs- und Privatleben

08.01.2019/EG
Quelle: Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), Hamburg

Ingrid Hohenleitner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am HWWI, und Katja Hillmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DLR Institut für Verkehrsforschung, untersuchten die Auswirkungen von Sozialhilfesanktionen auf die Beschäftigung und Einkommen der Betroffenen

„Sozialhilfeempfänger, die Sanktionen in Form von vorübergehenden Leistungskürzungen erfahren, die ihnen auferlegt werden(direkte Sanktionen), zeigen starke und sehr signifikante negative Auswirkungen auf den Tageslohn der nachfolgenden Beschäftigung und auf die Jahreseinkommen in den zwei Jahren nach der ersten Sozialhilfeleistung. Dies gilt für Männer und Frauen, sowohl für Erstarbeitslose als auch für erwerbstätige Sozialhilfeempfänger.
Unsere Ergebnisse passen zu früheren Studien über Arbeitslose, obwohl sich die meisten dieser Studien auf Sanktionen der Arbeitslosenversicherung konzentrieren. Die Ergebnisse unserer Studie erweitern die bisherige Forschung, indem sie auch Sanktionen gegen erwerbstätige Sozialhilfeempfänger berücksichtigen. (…)
Insgesamt gibt es starke Hinweise, die Anlass zur Sorge geben, dass sanktionierte Sozialhilfeempfänger und ihre arbeitslosen Haushaltsmitglieder Arbeitsplätze mit schlechteren Bedingungen und einem niedrigeren Beschäftigungsniveau akzeptieren, was zum Teil irreversibel ist und somit zu einem dauerhaften Verlust von Arbeitseinkommen, Beschäftigungsstabilität und Humankapital führt.“

Die Studie lesen Sie hier ↗hwwi.org.