Schenkungsteuer oder Steuerschenkung

11.09.2024/EG
Quelle: Finanzwende, Berlin

Bürgerbewegung Finanzwende listet Ausnahmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf

„Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Erbschaft oder Schenkung wird eigentlich eine Steuer von 7 bis 50 Prozent fällig. Selbstgenutzte Immobilien und 20.000 bis 500.000 Euro sind steuerbefreit. Ein großer Teil der Erbschaften und Schenkungen wird deswegen gar nicht versteuert. Vom Gesamtvolumen von bis zu 400 Milliarden Euro erscheinen nur 80 Milliarden Euro in der Steuerstatistik…“
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