Freiwillige und gesetzliche Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

27.07.2017/EG aus dem sozialpolitischen Blog AKTUELLE SOZIALPOLITIK, Remagen

Stefan Sell, Sozialwissenschaftler, zur Debatte um sogenannte Arbeitskosten*

„Es ist institutionenegoistisch verständlich, dass die Arbeitgeber die erreichte Privilegierung bei der Lastenverteilung der Finanzierung der Sozialversicherung stabilisieren wollen und kein Interesse daran haben, dass das (wieder) verändert wird oder durch politische Maßnahmen die Gesamtabgabenbelastung angehoben wird. (…)

Und was machen Interessenvertreter in so einer Situation? Sie müssen Politik und Medien sensibilisieren, was heutzutage immer auch bedeutet: aufschrecken. Was passieren könnte, wenn diese aus Arbeitgebersicht irrigen Vorstellungen Realität werden. Und das kann man durch zwei zu schlagende Schneisen erreichen: Zum einen muss man ein möglichst katastrophisch angelegtes Szenario in den öffentlichen Raum werfen und zum anderen kauft man sich wissenschaftlich daherkommenden Flankenschutz, um die „Seriosität“ des eigentlich für jeden erkennbaren interessengeleiteten Unterfangens herauszustellen. „Eine Studie hat zeigen können …“ ist dann das hier passende Muster.“ aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de

*Arbeitskosten umfassen die auf gesetzlichen und freiwilligen Leistungen beruhenden Sozialkosten, Zuschläge, Urlaubsgelder, Unterstützungsbeihilfen usw. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)