16.01.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin
Auftraggeber sind das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), sowie dessen Geschäftsbereich Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) / Rahmenverträge (Laufzeit bis Ende 2020) sicherten der US-Unternehmensberatung McKinsey bisher den größten Anteil
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): „Unter „Externe“ werden Beratende verstanden, die Leistungen nach der Definition des Begriffes „externe Beratungsleistungen“ gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28.06.2006 erbringen. Danach ist Gegenstand der externen Beratung eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleiten.“ ↗bundestag.de