14.11.2018/EG
Ralph Janik, Rechtswissenschaftler, über einen rechtlich unverbindlichen Kooperationsrahmen zur Steuerung internationaler Migration
„Der globale Migrationspakt ist kein Vertrag. Vielmehr handelt es sich, wie auch seine Präambel klarstellt, um einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“, mit dem die internationale Zusammenarbeit gefördert werden soll. Gleichzeitig spricht er davon, die „Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten“ zu wahren …
Es gibt es auch keine Unterzeichnung und auch keine spätere Ratifikation. Vielmehr wird der globale Migrationspakt nach Auskunft des schweizerischen Außenministeriums per Akklamation angenommen, also ohne Stimmabgabe …“ ↗voelkerrechtsblog.org
Zum Thema
16 Antworten zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ↗auswaertiges-amt.de