Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?

11.09.2020/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses: 55 Milliarden Euro geschätzte Schadenhöhe

In der öffentlichen Anhörung machten mehrere Wissenschaftler darauf aufmerksam, dass die Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch Cum/Ex- und Cum/Cum trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich seien.
Die Mitteilung lesen Sie hier bundestag.de.

Die Anhörung sehen Sie hier bundestag.de.

Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Cum-Geschäfte, im Zeitraum 2001 bis 2016, auf bis zu 82 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de

Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Ex-Geschäfte, im Zeitraum 2005 bis 2011, auf bis zu 7 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de
Zum Thema

Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

  • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
  • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
  • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
  • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
  • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)