Kategorie: Allgemein

  • Ursachen islamistischer Radikalisierung im Rhein-Main-Gebiet

    02.06.2017/EG aus dem Mediendienst Integration, Berlin

    Expertise von Meltem Kulaçatan, Erziehungswissenschaftlerin, Harry Harun Behr, Erziehungswissenschaftler, Bekim Agai, Kulturwissenschaftler, Goethe-Universität Frankfurt am Main

    „Wir halten es für verkürzt, beim Thema Radikalisierung den Blick nur auf den Islam zu richten. Vielmehr vermuten wir, dass das Thema in seiner gegenwärtigen Engführung auf junge Musliminnen und Muslime in einigen Jahren nicht mehr in dieser Form auf der Agenda stehen wird, sondern auch andere gesteigerte Formen der Radikalisierung zu erwarten sind, in denen es nicht mehr bloß oder nur um den Islam geht. Es ist mit unterschiedliche nationalistisch und völkisch geprägten Radikalisierungsformen zu rechnen, die sich auch religiös fundamentalistisch äußern können. Viele der Punkte, die in dieser Expertise angesprochen werden, lassen sich auf andere Radikalisierungsphänomene übertragen, die nicht im Islam-Kontext zu verorten sind.“ ↗mediendienst-integration.de

  • DUH: Volkswagen nutzt weiterhin Abschalteinrichtungen

    02.06.2017/EG aus der NRO Deutsche Umwelthilfe (DUH), Berlin

    DUH: VW legte im Verfahren Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update immer noch (nun angeblich zulässige) Abschalteinrichtungen nutzt

    „Während des Verfahrens (am 31. Mai vor dem Landgericht Düsseldorf) legte VW Unterlagen des KBA vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen in vielen betroffenen Fahrzeugmodellen verbaut hat. Diese sollen nach Ansicht des KBA zulässig sein. Gründe für die Zulässigkeit werden nicht genannt.

    Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: „Abschalteinrichtungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Im normalen Gebrauch eines Autos sind sie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – illegal. Mit welcher Begründung die von VW jetzt immer noch benutzten Abschalteinrichtungen zulässig sein sollen, ist uns nicht bekannt und wurde auch von VW nicht erklärt. Im Gegenteil: Noch in der Verhandlung vor dem Landgericht leugnete die Prozessvertretung von VW die Existenz der Abschalteinrichtungen, obwohl sie durch die von VW selbst vorgelegten und uns bis dahin unbekannten Dokumente bestätigt wurden.“ ↗duh.de

  • Armutsdebatte: Unterschiedliche Lebenswelten sind real

    02.06.2017/EG aus dem Medium ‘der Freitag‘, Berlin

    Steven Hartig, Autor, über unterschiedliche Wahrnehmungen (Wertungen) von Ausgrenzung, Benachteiligung und Entbehrung:

    „… zitiert aus einem Zeit-Artikel von Julia Friedrichs von Januar 2017:

    „Es gibt über 150 Familienleistungen – Elterngeld, Kindergeld, Kita-Zuschuss – und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat grade erst berechnet, wie sich dieses Geld verteilt. Das Ergebnis war überraschend: 13% der Fördersumme landen bei den reichsten zehn Prozent der Familien, nur sieben Prozent bei den ärmsten zehn Prozent. Anders ausgedrückt: Ein armes Kind ist dem Staat monatlich im Schnitt 107 Euro wert, ein reiches aber 199 Euro.“ ↗freitag.de

  • Millionärsteuer gefordert

    02.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vermögensteuer als Millionärsteuer erheben

    Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführt. Laut dem Antrag sollen als Vermögen zum Stichtag 31.12.2016 die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien und Sachvermögen festgestellt werden. Vom Vermögen werden private Verbindlichkeiten abgezogen. Das so ermittelte gesamte Nettovermögen einer Person (Individualbesteuerung) bleibt bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personenunternehmen gilt nach Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten ein erhöhter Freibetrag von fünf Millionen Euro. Das oberhalb des jeweiligen Freibetrags von einer Million bzw. fünf Millionen Euro liegende Nettovermögen wird mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuert.

    Begründet wird der Antrag unter anderem mit der wachsenden Ungleichverteilung des Vermögens, zu dem auch die steuerliche Privilegierung von Vermögen beigetragen habe. ↗bundestag.de

  • 958. Sitzung des Bundesrates

    02.06.2017/EG aus dem Bundesrat, Berlin

    Über 50 Vorlagen stehen auf der Tagesordnung, darunter 22 Gesetzesbeschlüsse

    Die Länderkammer befasst sich in ihrer 958. Sitzung u. a. mit der Förderung des elektronischen Personalausweises, Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie und Verbesserungen im Hochwasser- und Tierschutz sowie mit Änderungen bei der Bekämpfung der Steuerumgehung. ↗bundesrat.de