Kategorie: Allgemein

  • Neues BKA-Gesetz ist ein Produkt politischer Ungeduld

    09.06.2017/EG aus dem Verfassungsblog, Berlin

    Anmerkungen von Matthias Bäcker, Rechtswissenschaftler, zur polizeilichen Informationsordnung nach dem neuen BKA-Gesetz

    „Die umsturzartige Neuordnung des polizeilichen Informationswesens im neuen BKA-Gesetz fügt der langen Reihe von Sicherheitsgesetzen, die in den letzten Jahrzehnten ohne hinreichendes konzeptionelles Fundament überstürzt erlassen wurden, ein weiteres Glied hinzu. Das Gesetz schreibt die rechtsstaatlichen Defizite des bisherigen Rechts fort und ergänzt sie durch zusätzliche Unklarheiten. Möglicherweise wird die polizeiliche und verwaltungsgerichtliche Praxis einen Weg finden, um die Informationsordnung des BKA quasi am Gesetz vorbei sinnvoll auszugestalten. Sonst ist damit zu rechnen, dass die neuen Regelungen in den nächsten Jahren entweder zu dysfunktionalen Ergebnissen führen oder grundrechtlich zu Fall gebracht werden. Es wäre zu wünschen, dass dann in der Sicherheitspolitik mehr Geduld herrscht, um große Würfe mit der gebotenen Sorgfalt anzugehen.“ ↗verfassungsblog.de

    Zum Thema: Das Bundeskriminalamt (BKA) gehört zum Verantwortungsbereich von Bundesminister Thomas de Maizière, Bundesminister im Bundesministerium des Innern: „Das neue Gesetz leitet eine Zeitenwende ein, die die tagtägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erheblich erleichtern wird und die Qualität der verfügbaren Informationen auf ein neues Niveau heben wird und so die innere Sicherheit stärkt.“ ↗bmi.bund.de

  • Buchtipp: Ethischer Welthandel

    09.06.2017/EG

    Christian Felber: Ethischer Welthandel

    Sachbuch (Gesellschaft, Globalisierung)

    Der Gründer der Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung Christian Felber widmet sich möglichen Alternativen zu TTIP, WTO & Co, deren Zustandekommen immer unwahrscheinlicher wird. Er plädiert konsequent dafür, der Ideologie von Freihandel, Standortwettbewerb und noch mehr Globalisierung endgültig abzuschwören. Weniger Hürden soll es für jene Staaten und Unternehmen geben, die einen Beitrag leisten, um die eigentlichen Ziele der Wirtschaft zu erreichen: nachhaltige Entwicklung, Verteilungsgerechtigkeit, kulturelle Vielfalt oder sinnvolle Arbeitsplätze. Und Barrieren im Handel für jene, die Menschenrechte missachten, für Klimasünder und Ausbeuter. (mehr …)

  • Pflege: Entbehrungen, Not und andere Kosten

    08.06.2017/EG aus der Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf

    Studie „Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten“ veröffentlicht:

    „Hochgerechnet auf alle Pflegehaushalte in Deutschland werden rund 90 Prozent des Zeitaufwands für die Versorgung von der Hauptpflegeperson und weiteren informellen Helfern und nur rund 10 Prozent von professionellen Diensten abgedeckt.

    Jeder zwölfte Pflegehaushalt in Deutschland beschäftigt eine mit im Hause lebende, meist aus Osteuropa stammende Hilfskraft. Diese Versorgungsform nutzen vor allem Haushalte mit höherem Einkommen und mit Pflegebedürftigen, für die ein sehr hoher Betreuungs- und Pflegeaufwand besteht. (mehr …)

  • TV-Tipp: Milliarden aus der Staatskasse

    08.06.2017/EG

    Heute Abend, ab 22:00 Uhr, berichtet das ARD-Magazin PANORAMA über Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte / Höhe der entgangenen Steuern wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt

    Mit Hilfe dubioser Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte sind den Finanzämtern mehr als 30 Milliarden Euro entgangen. Zweifellos ließen sich mit Steuergeldern in dieser Größe zahlreiche Investitionslücken, beispielsweise in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuung, Schulen und Universitäten, schließen. Gelandet ist es auf den Konten von Anwälten, Banken, Börsenmaklern und Vermögenden. Ermöglicht wurden die Transaktionen durch fehlende Aufsicht und Gesetzeslücken im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

    Verantwortliche Bundesfinanzminister im maßgeblichen Zeitraum (seit 2001):

    • Hans Eichel (SPD) 12.4.1999 bis 22.11.2005
    • Peer Steinbrück (SPD) 22.11.2005 bis 27.10.2009
    • Wolfgang Schäuble (CDU) seit 27.10.2009

    Informationen aus der Arbeit des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) lesen Sie hier↗bundestag.de.

    Eine Erklärung der Cum-Ex-Geschäfte lesen Sie hier↗bundestag.de.

    Bei einem Cum-Cum-Geschäft überträgt ein im Ausland lebender (mehr …)

  • Aus einer Steuer wird ein Kernbrennstoff

    07.06.2017/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Bundesverfassungsgericht: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig / Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt betrugen seit der Erhebung (01.01.2011) bis zum Laufzeitende (31.12.2016) insgesamt 6,285 Milliarden Euro

    „Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt.
    Die Richter Huber und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Beide stimmen der Senatsmehrheit zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung zu.“ ↗bundesverfassungsgericht.de

    Zum Thema

    Der Energiekonzern E.ON SE geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 2,85 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 450 Mio. EUR an E.ON zurückerstattet werden.

    Der Energiekonzern RWE AG hatte im Zeitraum 2011 bis 2016 rund 1,7 Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt. RWE wird die Begründung für den Beschluss nun analysieren.

    Der Energiekonzern EnBW Energie Baden-Württemberg AG geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen an die EnBW zurückerstattet werden.

    Von Vattenfall GmbH liegt noch keine Stellungnahmen vor.