DUH: Volkswagen nutzt weiterhin Abschalteinrichtungen

02.06.2017/EG aus der NRO Deutsche Umwelthilfe (DUH), Berlin

DUH: VW legte im Verfahren Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update immer noch (nun angeblich zulässige) Abschalteinrichtungen nutzt

„Während des Verfahrens (am 31. Mai vor dem Landgericht Düsseldorf) legte VW Unterlagen des KBA vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen in vielen betroffenen Fahrzeugmodellen verbaut hat. Diese sollen nach Ansicht des KBA zulässig sein. Gründe für die Zulässigkeit werden nicht genannt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: „Abschalteinrichtungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Im normalen Gebrauch eines Autos sind sie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – illegal. Mit welcher Begründung die von VW jetzt immer noch benutzten Abschalteinrichtungen zulässig sein sollen, ist uns nicht bekannt und wurde auch von VW nicht erklärt. Im Gegenteil: Noch in der Verhandlung vor dem Landgericht leugnete die Prozessvertretung von VW die Existenz der Abschalteinrichtungen, obwohl sie durch die von VW selbst vorgelegten und uns bis dahin unbekannten Dokumente bestätigt wurden.“ ↗duh.de