Arzneimittel: Preisbindung verstößt gegen EU-Recht

19.10.2016/EG aus dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Luxemburg

EuGH: Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht / Preiswettbewerb unter den Apotheken könnte die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern

Der EuGH sieht den freien Wettbewerb durch die einheitlichen Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gefährdet: „Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirkt sich nämlich auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus, so dass der Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse. Hierzu führt der Gerichtshof erstens aus, dass der Versandhandel für ausländische Apotheken ein wichtigeres bzw. eventuell sogar das einzige Mittel darstellt, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Zweitens kann der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, die besser in der Lage sind, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.“ curia.europa.eu