13.02.2019/EG
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Fiskalische Kosten sanken 2017 auf 53,1 Milliarden Euro (- 4,5 %)
„Die Arbeitslosigkeit verursacht nicht nur höhere staatliche Ausgaben, sie führt wegen des niedrigeren Steueraufkommens und der geringeren Sozialbeiträge auch zu Mindereinnahmen bei den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sowie den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekassen, Bundesagentur für Arbeit).
Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit hatten mit 53,1 Milliarden Euro im Jahr 2017 zwar eine erhebliche Größenordnung; sie erreichten aber zugleich einen neuen Tiefstand.
Angesichts der besonders deutlich gesunkenen Kosten der Bundesagentur für Arbeit konnten vor allem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung stark gesenkt werden: von 6,5 Prozent im Jahr 2006 auf 3,0 Prozent seit 2011 und zuletzt ab Januar dieses Jahres noch einmal um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.“ ↗iab-forum.de