USA weitet ‘Magnitsky Act‘ aus

10.01.2017/EG aus dem rechtswissenschaftlichen Blog ‘Völkerrechtsblog‘, Berlin

US-Gesetz zur Sanktionierung von Personen und Staaten ist seit Dezember 2016 auf weltweit alle Nationen anwendbar

„… die Art, wie betroffene Personen (bis jetzt knapp 40 russische Staatsbürger) auf die Liste gelangen. Dies erfolgt nicht nach einem Gerichtsurteil oder einer Untersuchung, welche zweifelsfrei festgestellt hätte, dass die Person die ihr vorgeworfenen Menschenrechtsverletzungen begangen hat, sondern wird vom US Präsidenten persönlich entschieden, lediglich aufgrund eines Vorschlages eines Kongressabgeordneten oder NGO und einer folgenden Empfehlung des Außenministeriums. Eine Einschränkung der Reisefreiheit oder Sperre des Vermögens stellt jedoch einen gravierenden Eingriff in die persönlichen Rechte eines Menschen dar.“ ↗voelkerrechtsblog.org