Schlagwort: Waffen

  • Nordkorea, USA und das Völkerrecht

    13.09.2017/EG aus dem Blog VERFASSUNGSBLOG, Berlin

    Monika Polzin, Rechtswissenschaftlerin, über das von den USA genötigte Recht auf Selbstverteidigung

    „Die zentralen völkerrechtlichen Bestimmungen für Militärschläge finden sich in der UN-Charta. Diese sieht in Art. 2 Nr. 4 ein umfassendes Verbot zwischenstaatlicher Gewaltanwendung vor. Hiervon gibt es jedoch zwei Ausnahmen: die Anordnung militärischer Sanktionen durch den Sicherheitsrat als ultima ratio, wenn „eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt“ (Art. 39 und 42 UNCh) sowie das Selbstverteidigungsrecht „im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen“ (Art. 51 UNCh).

    Damit ein potentieller Militärschlag der USA gegen das nordkoreanische Atom- und Raketenprogramm eine solche letztgenannte Ausnahme des Gewaltanwendungsverbots darstellt, muss also eine Selbstverteidigungslage vorliegen. Indes, ein gegenwärtiger bewaffneter Angriff Nordkoreas auf die USA besteht derzeit nicht.“ verfassungsblog.de

  • US-Kriegseinsätze vor Privatisierung?

    10.08.2017/EG aus dem Medium NEUE ZÜRICHER ZEITUNG (NZZ), Zürich

    US-Regierung möchte den Aufwand (bisher 2.200 getötete US-Soldaten/aufgelaufene Kriegskosten 714 Mrd. US-Dollar) für den seit 2001 geführten Krieg in Afghanistan senken

    „Möglicherweise zieht der Präsident ein Angebot des Söldnerunternehmers Eric Prince in Betracht. Der Bruder von Bildungsministerin Betsy DeVos und ehemalige Chef der umstrittenen Söldner-Firma Blackwater bietet dem Pentagon gerade erneut seine Dienste an. Mit knapp 5000 Söldnern und einer privaten Luftwaffe von rund 100 Flugzeugen will Prince im Auftrag der USA die afghanische Armee unterstützen.
    Der Einsatz würde die Vereinigten Staaten nur 10 Milliarden Dollar pro Jahr kosten, statt bisher 40 Milliarden, …“ nzz.ch

  • Einblicke in ein illegales Waffenschmuggel-Netzwerk

    20.07.2017/EG aus dem Medium Voltairenet, Damaskus

    Thierry Meyssan, Journalist, über illegale Waffengeschäfte von mindestens 17 Staaten

    „Laut einer der PKK nahestehenden Quelle haben im Mai und Juni 2014 die türkischen Geheimdienste Sonderzüge angeheuert, um in Rakka, was damals das islamische Emirat im Irak und Syrien war, und das heute als ISIS bekannt ist, von Saudi Arabien bezahlte ukrainische Waffen und mehr als 1.000 speziell gegen den Wüstensand präparierte Hilux Toyota (Pick-up Doppelkabine) zu liefern. Laut einer belgischen Quelle wäre der Ankauf der Fahrzeuge mit der japanischen Toyota Firma von der saudi-arabischen Firma Abdul Latif Dschameel ausgehandelt worden.
    Laut Andrey Fomin von der Oriental Review habe Katar, der nicht nachstehen wollte, bei der ukrainischen staatlichen Gesellschaft UkrOboronProm die neueste Version der Missile Air-Defense Complex „Petschora-2D“ für die Dschihadisten gekauft. Die Lieferung erfolgte durch die zypriotische Firma Blessway Ltd.“ ↗voltairenet.org

  • Rüstungsexportbericht 2016 – Beitrag zum Weltfrieden

    13.07.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2016

    Im Jahr 2016 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von 6,85 Milliarden Euro¹ (2015: 7,86 Mrd. Euro) für die Ausfuhr von Rüstungsgütern erteilt. Die Käufer waren zu rund 45 Prozent (3,67 Mrd. Euro) in Drittländer², 27 Prozent NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, 20 Prozent EU-Länder und 8 Prozent Entwicklungsländer. Ein weiterer hoher Anteil entfällt auf die Genehmigung von in europäischer Industriekooperation hergestellten zivilen Mehrzweckhubschraubern mit militärischen Einbauten für Grenzsicherungs- und Rettungseinsätze nach Saudi-Arabien sowie auf die Genehmigung für die Auslieferung eines U-Bootes an die ägyptische Marine. Diese drei Großaufträge führen auch dazu, dass Algerien, Saudi-Arabien und Ägypten neben den USA zu den vier wertmäßig bedeutendsten Bestimmungsländern zählen.

    Den Rüstungsexportbericht 2016 lesen Sie hierbundestag.de.

    Auszug aus dem GEMEINSAMEN STANDPUNKT 2008/944/GASP des Rates der EU vom 08. Dezember 2008, betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern:

    „Die Mitgliedstaaten bewerten die Haltung des Empfängerlandes zu den einschlägigen Grundsätzen der internationalen Menschenrechtsübereinkünfte und
    a) verweigern eine Ausfuhrgenehmigung, wenn (mehr …)

  • 122 UN-Mitgliedstaaten für Verbot von Atomwaffen

    07.07.2017/EG aus der Organisation ‘Vereinte Nationen‘ (United Nations, kurz UN), New York

    122 UN-Mitgliedstaaten (63,2% der UN-Mitgliedstaaten) votieren für Vertrag zum Verbot von Atomwaffen – rechtsverbindlich / Atommächte und weitere Staaten (auch Deutschland) ignorieren Resolution – bisher

    Ein historischer Moment bei den Vereinten Nationen: Heute verabschiedeten 122 von 193 UN-Mitgliedstaaten den Vertragsentwurf zum Verbot von Atomwaffen. Der Vertrag wird am 20. September 2017 für alle Staaten am UN-Hauptquartier in New York unterzeichnet und tritt 90 Tage nach der 50. Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

    Der nach Unterzeichnung rechtsverbindliche Vertrag deckt das Spektrum nuklearwaffenbezogener Tätigkeiten ab und verbietet den Vertragsstaaten Nuklearwaffen zu entwickeln, zu testen, zu produzieren, zu produzieren, zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern. Staaten im Besitz von Nuklearwaffen haben sich nicht angeschlossen.

    Die Abstimmung lesen Sie hier↗s3.amazonaws.com

    Den Text der Resolution 71/258 lesen Sie hierundocs.org.

    Randnotiz: Von den G20 stimmten Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko, Saudi-Arabien und Südafrika für die Resolution.