13.07.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin
Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2016
Im Jahr 2016 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von 6,85 Milliarden Euro¹ (2015: 7,86 Mrd. Euro) für die Ausfuhr von Rüstungsgütern erteilt. Die Käufer waren zu rund 45 Prozent (3,67 Mrd. Euro) in Drittländer², 27 Prozent NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, 20 Prozent EU-Länder und 8 Prozent Entwicklungsländer. Ein weiterer hoher Anteil entfällt auf die Genehmigung von in europäischer Industriekooperation hergestellten zivilen Mehrzweckhubschraubern mit militärischen Einbauten für Grenzsicherungs- und Rettungseinsätze nach Saudi-Arabien sowie auf die Genehmigung für die Auslieferung eines U-Bootes an die ägyptische Marine. Diese drei Großaufträge führen auch dazu, dass Algerien, Saudi-Arabien und Ägypten neben den USA zu den vier wertmäßig bedeutendsten Bestimmungsländern zählen.
Den Rüstungsexportbericht 2016 lesen Sie hier↗bundestag.de.
Auszug aus dem GEMEINSAMEN STANDPUNKT 2008/944/GASP des Rates der EU vom 08. Dezember 2008, betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern:
„Die Mitgliedstaaten bewerten die Haltung des Empfängerlandes zu den einschlägigen Grundsätzen der internationalen Menschenrechtsübereinkünfte und
a) verweigern eine Ausfuhrgenehmigung, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden könnten; (…) Interne Repression umfasst unter anderem Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, willkürliche oder Schnell-Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in den einschlägigen Menschenrechtsübereinkünften, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, niedergelegt sind.“²
¹Verteilung der Warengruppen siehe Seite 25
²Seite 51