Schlagwort: Ungleichheit

  • EU-Handelsbilanz: Gewinner und Verlierer

    17.08.2020/EG
    Quelle: Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Luxemburg

    Handelsbilanz der EU-Staaten, Halbjahr 2020: Deutschlands Exportniveau unverändert hoch / 16 von 27 EU-Mitgliedstaaten und 13 von 19 Euroländer meldeten Handelsdefizite / Deutschlands Handelsbilanzüberschuss sinkt um 29,5 Prozent auf 78,8 Mrd. Euro

    Europäische Union (27 Mitgliedstaaten)

    Wie Eurostat für das erste Halbjahr 2020 mitteilt, betrugen die Warenausfuhren aller 27 EU-Mitgliedstaaten 2.282 Milliarden Euro. Nach den Berechnungen von Eurostat lagen Deutschlands Exporte bei 577,6 Milliarden Euro (-13,0 % ggü. Vorjahreszeitraum) und hatte damit einen Exportanteil, an allen EU-Mitgliedstaaten, in Höhe von 25,3 Prozent.

    Euroraum (19 Mitgliedstaaten)

    Die Warenexporte aus dem Euroraum summierten sich im ersten Halbjahr 2020 auf 1.883,8 Milliarden Euro. Der Exportanteil Deutschlands lag bei 30,7 Prozent.

    Die komplette Mitteilung lesen Sie hier ↗europa.eu.

    Zum Thema

    Die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lesen Sie hier ↗destatis.de.

    Die Berechnungen der Deutschen Bundesbank lesen Sie hier ↗bundesbank.de.

    „Der Welthandel ist ein Nullsummenspiel, bei dem die Überschüsse des einen die Defizite des anderen sind.“ ↗makronom.de

    „Ungesunder Überschuss“ ↗boeckler.de

    „Das süße Gift der Exportüberschüsse“ ↗makronom.de

    IMK-Report zur Rolle der Nominallöhne für die Handels- und Leistungsbilanzüberschüsse ↗boeckler.de

    Finanzierung des EU-Haushaltes

    Die Finanzierung des EU-Haushaltes (Beiträge der Mitgliedstaaten) wird künftig am Anstieg der wirtschaftlichen Entwicklung bemessen.
    „Gegenwärtig gehören die fünf Mitgliedstaaten, die gemessen an ihrem BNE* prozentual den niedrigsten Beitrag zahlen (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden) zu den acht EU-Ländern mit dem größten relativen Wohlstand. Dieselben fünf Mitgliedstaaten kommen derzeit auch in den Genuss eines Rabatts auf den von ihnen zu zahlenden Beitrag zum EU-Haushalt. Umgekehrt leisten alle Mitgliedstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Wohlstand trotz ihrer geringeren Kapazitäten einen gemessen an ihrem BNE-Anteil überdurchschnittlichen Beitrag zum EU-Haushalt. Einfach ausgedrückt: Die reichsten Mitgliedstaaten zahlen am wenigsten, während die ärmsten unverhältnismäßig hohe Beiträge entrichten.“ ↗ec.europa.eu
    *Bruttonationaleinkommen

  • Buchtipp: Die Abgehobenen

    31.07.2020/EG

    Michael Hartmann: Die Abgehobenen
    Wie die Eliten die Demokratie gefährden

    Sachbuch (Demokratie, Ungleichheit)

    „Die Eliten werden immer mehr zur geschlossenen Gesellschaft. Das gilt nicht nur für die Wirtschafts-, sondern zunehmend auch für die politische Elite. Ihre Lebenswelten und die der Bevölkerung driften seit Jahrzehnten auseinander. Sie glauben, dass für sie eigene Regeln gelten und produzieren einen Steuer- und Finanzskandal nach dem anderen. Der renommierte Elitenforscher Michael Hartmann benennt die Folgen: Politikverdrossenheit und Rechtspopulismus.
    Die einen schimpfen auf „die da oben“, andere auf das Elitenbashing. Dabei lohnt es sich, genau hinzusehen:
    – Wer sind die Eliten?
    – Wie erneuern sie sich?
    – Wie hängen ihre Haltungen und ihre Herkunft zusammen?
    Hartmanns Befund: Die Eliten sind ein abgehobener Selbstrekrutierungsbetrieb, der die Demokratie aushöhlt. Nur durch eine durchgreifende soziale Öffnung der politischen Elite ist eine Wende möglich.
    Michael Hartmann, renommierter Elitenforscher, setzt mit seinem Buch ein klares politisches Statement zu einem brisanten Thema mit gesellschaftlicher Sprengkraft.“ (mehr …)

  • Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit

    27.07.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Kilian Wegner, wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl Strafrecht an der Bucerius Law School Hamburg, zur Amnestie für Taterträge aus „Cum/Ex“-Taten bei verjährtem Steueranspruch durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz

    „Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundestag kurz vor der Sommerpause sichergestellt, dass Vermögenswerte, die aus „Cum/Ex“-Straftaten herrühren, von den Begünstigten behalten werden dürfen, wenn die zugrundeliegenden Steueransprüche verjährt sind. (…). Dass die skizzierte Einziehungs-Amnestie letztlich heimlich und wohl auch ohne ein entsprechendes Problembewusstsein der Abgeordneten des Deutschen Bundestags getroffen wurde, ist dabei schon für sich genommen ein Skandal. Ihr recht präziser Zuschnitt auf „Cum/Ex“-Täter macht zudem den ungünstigen Eindruck, dass die nachsichtigen Strukturen, die „Cum /Ex“ in seinem Umfang erst ermöglichten, weiter fortwirken. Denn bei „gewöhnlichen“ Straftätern lässt es die Regierungsmehrheit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Anwendung des Einziehungsrechts auf verjährte Straftat ankommen. Das Strafrecht kann seinen (Teil-)Zweck, erschüttertes Normvertrauen wiederherzustellen, unter diesen Bedingungen schwerlich erfüllen.“ ↗verfassungsblog.de (siehe Fazit)

    Zum Thema

    Auszug der Stellungnahme von Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, zum Dividendenstripping: „Cum/Ex‐ und Cum/Cum‐Transaktionen Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament“: „Trotz deutlicher Hinweise über Steuerausfälle im Milliardenbereich seit spätestens 2002 blieb die politische Führungsebene im BMF ein Jahrzehnt untätig. (…). Meinen Schätzungen zu folge beläuft sich der durch Cum/Cum‐Geschäfte in Deutschland zwischen 2001 und 2016 entstandene Steuerschaden auf rund 50 bis 80 Mrd. Euro,…“ ↗bwl.uni-mannheim.de

    Führung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) seit 2001:

    • 1999 bis 2005 Hans Eichel (SPD)
    • 2005 bis 2009 Peer Steinbrück (SPD)
    • 2009 bis 2017 Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2017 bis 2018 Peter Altmaier (kommissarisch/CDU)
    • seit März 2018 Olaf Scholz (SPD)
  • Ungleichheit in Deutschland: 0,1 % besitzen rund 20 % des Vermögens!

    15.07.2020/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    DIW-Studie: 2017 verfügten rund 700 Familien oder Einzelpersonen ein Vermögen in Höhe von mindestens 250 Millionen Euro / 10 % besitzen etwa 67 % des individuellen Nettovermögens

    Fazit (Auszug):
    „Die Befunde auf Grundlage dieser neuen Daten zeigen, dass die Vermögenskonzentration in Deutschland höher ausfällt als bisher in den verfügbaren Datenquellen berichtet wurde. Nettovermögen in Deutschland sind auch deutlich ungleicher verteilt als beispielsweise Einkommen oder Konsum. (…). Um die hohe Vermögenskonzentration zu verringern beziehungsweise die Vermögen im unteren Bereich aufzubauen, sind vor allem drei Maßnahmen im Gespräch: eine progressive Vermögensteuer, gebundene Transfers, um das Sparverhalten derer anzuregen, die dies vorher nicht oder nicht ausreichend getan haben, sowie die progressivere und stärkere Besteuerung von Vermögensübertragungen von einer Generation an die nächste.“
    Die DIW-Studie lesen Sie hier ↗diw.de

    Zum Thema

    Ende des ersten Quartals 2020 betrug das Geldvermögen (ohne Immobilien usw.) der privaten Haushalte in Deutschland 6,3 Billionen Euro (+ 2,7 % ggü. I/2019). ↗bundesbank.de

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Artikel 14

    • (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    • (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    • (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Verfassung des Freistaates Bayern
    Artikel 123

    • (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
    • (2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
    • (3) Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.

    Regierungsverantwortung:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
    • 1969 bis 1982: SPD/FDP
    • 1966 bis 1969: CDU/CSU/SPD
    • 1963 bis 1966: CDU/CSU/FDP
    • 1949 bis 1963: CDU/CSU mit wechselnden Koalitionspartnern (FDP/DP/GB/BHE/FVP)
  • Niedriglohnsektor boomt

    03.07.2020/EG
    Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh

    Beschäftigte im Niedriglohnsektor: Laut Studie schafften nur 27 Prozent einen Arbeitslohn über dem Niedriglohnniveau

    Ein Auszug zentraler Ergebnisse:

    „Auf Grundlage der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kann gezeigt werden, dass sich die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre um rund drei Millionen auf 7,7 Millionen im Jahr 2018 erhöht hat – ein Zuwachs von gut 60 Prozent. Damit erhielten mehr als ein Fünftel (21,7 Prozent) aller in einer Haupttätigkeit abhängig Beschäftigten einen Niedriglohn von weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde. Erfreulicherweise gibt es seit dem Jahr 2015 erste Anzeichen für einen Rückgang dieser Quote, wozu auch die Ein-führung des gesetzlichen Mindestlohns beigetragen haben dürfte.
    Die folgenden Personengruppen finden sich im Bereich des Niedriglohnsektors besonders häufig: junge Erwachsene, Frauen, Ostdeutsche, Personen mit einem Migrationshintergrund, formal Geringqualifizierte, Beschäftigte, die einfache Tätigkeiten ausüben, Langzeitarbeitslose, geringfügig Beschäftigte (v. a. Minijobber), Beschäftigte auf Abruf sowie Zeit-arbeitnehmer. Betrachtet man speziell die Gruppe der Minijobber, so arbeiten drei Viertel von ihnen im Niedriglohnsektor.“

    Wie es soweit kommen konnte, wird in der Einleitung erklärt:

    „Mitte der 2000er Jahre wurde Deutschland als „der kranke Mann Europas“ (Sinn, 2003) bezeichnet. Im Jahr 2005 erreichte die Zahl der Arbeitslosen mit mehr als fünf Millionen Betroffenen einen historischen Höchststand. Die Bundesregierung hatte parallel zu dieser Entwicklung bereits gegen Ende der 1990er Jahre und zum Beginn des neuen Jahrtausends begonnen, dieser Entwicklung mit verschiedenen Arbeitsmarktreformen zu begegnen – unter anderem mit der Minijobreform des Jahres 1999 und im Anschluss mit Hartz I bis IV. Damit beabsichtigte sie unter anderem, die Zahl der Arbeitslosen durch Schaffung eines Niedriglohnsektors zu reduzieren, in dem insbesondere Geringqualifizierte in Beschäftigung gebracht würden (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi], 2002). Als Folge dieser Reformen ist in Deutschland einer der europaweit größten Niedriglohnsektoren entstanden (Eurostat, 2017); je nach Berechnungsmethode umfasst dieser Sektor bis zu einem Viertel aller abhängig Beschäftigten (Grabka & Schröder, 2019). Die Reallöhne in diesem Beschäftigungssegment sind zudem viele Jahre lang deutlich gesunken. Dies veranlasste die Bundesregierung unter anderem zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, um eine untere Lohnschwelle zu garantieren…“

    Die Studie lesen Sie hier ↗bertelsmann-stiftung.de.

    Zum Thema

    Regierungsverantwortung:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP

    Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns von 2015 bis 2022 lesen Sie hier ↗sozialpolitik-aktuell.de.