Schlagwort: Steuer

  • Reichtum und Verteilung: Defizite in der Medienberichterstattung erforscht

    26.10.2020/EG
    Quelle: Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main

    Andrea Grisold, Wirtschaftswissenschaftlerin an der Wirtschaftsuniversität Wien, und Hendrik Theine, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Wirtschaftsuniversität Wien, untersuchten den von Massenmedien erzeugten Eindruck zur Vermögens- und Erbschaftssteuer

    Zusammenfassung und Fazit (siehe Seite 59):

    „1. Insgesamt gibt es nur wenig Berichterstattung zu diesem gesellschaftlich sehr relevanten Thema.

    2. Der Fokus der Berichterstattung liegt für alle Zeitungen auf der (partei)politischen Ebene und dort oftmals auf politischen Kontroversen; die (polit-)ökonomische Ebene als Aspekt einer Hintergrundberichterstattung wird dagegen wenig thematisiert.

    3. (Ökonomische) Expertise stützt sich auf AkteurInnen aus dem politiknahen Bereich (z. B. Stiftungen) sowie der (politikferneren) Wissenschaft. Beide Bereiche sind jedoch miteinander und mit dem politischen Feld (Parteien) verwoben und es lassen sich Cluster identifizieren, deren „Mitglieder“ sich anhand ihrer Pro- oder Kontra-Haltung zur Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung gruppieren. Über alle drei Bereiche hinweg gilt, dass AkteurInnen, die einer Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung und/oder einer Erhöhung der Erbschaftssteuer ablehnend gegenüberstehen, in fast allen untersuchten Medien deutlich vorherrschend sind.

    4. In der Wissenschaft geht diese Dominanz in den meisten der untersuchten Zeitungen mit einem Überhang an ordoliberalen und mainstreamökonomischen Positionen einher. Eine paradigmatische Vielfalt in der Darstellung der volkswirtschaftlichen Expertise ist nur sehr eingeschränkt gegeben.“

    Die Studie lesen Sie hier otto-brenner-stiftung.de.

    Zum Thema

    Einen Einblick in die Vermögensverteilung in Deutschland lesen Sie

    • auf Seite 45 im „Global wealth report 2020“ der Credit Suisse credit-suisse.com.

    und

    • in unserem Beitrag vom 19.10.2020 „Geldvermögen privater Haushalte erreicht 6,63 Billionen Euro“.

    Thomas Piketty, Wirtschaftswissenschaftler an der Pariser Elitehochschule École des Hautes Études en Sciences Sociales, im Gespräch über Ungleichheit und Ideologie hören und lesen Sie hier deutschlandfunk.de.

  • Steuervermeidung: Aufklärung zwischen fernen Konten und nahen Informationsquellen

    21.10.2020/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    Jakob Miethe, Wirtschaftswissenschaftler am Center for Economic Studies (CES) der Ludwig-Maximilians-Universität München, untersuchte die Finanzaktivitäten auf Schattenfinanzplätzen und stellt den Nutzen der Verfolgung und Regulierung vor Ort in Frage

    „Wenn sich die Ergebnisse dieser Studie in weiterer Forschung bestätigen, könnten die beeindruckenden Koordinierungsmaßnahmen der OECD bei der multilateralen Bekämpfung von Finanzkriminalität Gefahr laufen, einen unnötigen Umweg zu nehmen. Selbst wenn die jeweilige Behörde am Offshore-Finanzplatz gewillt ist, Daten an die anfragende Stelle zu übermitteln, so ist die wahrheitsgemäße Übermittelung von Daten seitens des Finanzdienstleisters von den Behörden auf der Insel weder überprüfbar noch durchsetzbar, da die Dienstleistung höchstwahrscheinlich nicht einmal in deren Hoheitsgebiet erbracht wurde. Vereinfacht gesagt versuchen beispielsweise deutsche SachbearbeiterInnen Informationen über ein Finanzkonstrukt – welches möglicherweise wenige Häuser weiter in Frankfurt konstruiert und betreut wird – mit Hilfe der Behörden einer kleinen Insel auf der anderen Seite des Globus zu bekommen.

    Der Fall Wirecard steht exemplarisch für diese Problematik: Obwohl umfangreiche Informationen zu den Beteiligten und ihren Vergehen offengelegt wurden, scheitert die Aufklärung des Falls unter anderem am Versuch, die relevanten Finanzströme über Schattenfinanzplätze nachzuvollziehen. Dabei befinden sich die potentiellen TäterInnen, die mit der Wirtschaftsprüfung beauftragte Kanzlei sowie die Behörden, die den Fall aufklären sollen, eben nicht in Mauritius, wo einigen Berichten zufolge Kapital gebucht wurde, sondern in Deutschland.“

    Die Studie lesen Sie hier diw.de.

    Zum Thema

    Die Wirtschaftswissenschaftler Thomas Tørsløv (University of Copenhagen), Ludvig Wier (University of Copenhagen), Gabriel Zucman (University of California Berkeley) untersuchten die weltweite Steuervermeidung multinationaler Unternehmen: Unter Ausnutzung dieser unterschiedlichen Profitabilität schätzen die Forscher, dass fast 40% der Gewinne, geschätzt über 700 Milliarden USD, von multinationalen Unternehmen jedes Jahr weltweit in Steueroasen verlagert werden. Für Deutschland würden die Berechnungen den Verlust in Höhe von etwa 26 % der Körperschaftssteuereinnahmen pro Jahr vermuten. Die Studie lesen Sie hier nber.org

    Forscher des Internationalen Währungsfonds untersuchten die Phantominvestitionen von inaktiven Unternehmen (Briefkastenfirmen) in Steueroasen / Luxemburg beherbergt ausländische Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar / Multinationale Unternehmen nutzen Schlupflöcher im irischen Recht aus, indem sie innovative Steuertechniken mit kreativen Spitznamen wie „Doppel-Irisch mit einem holländischen Sandwich“ einsetzen, die Gewinntransfers zwischen Tochtergesellschaften in Irland und den Niederlanden mit Steueroasen in der Karibik als typischem Endziel beinhalten. Mit diesen Taktiken werden noch niedrigere Steuersätze erreicht oder Steuern ganz vermieden. ↗imf.org

  • Buchtipp: Goldwäsche

    09.10.2020/EG

    Mark Pieth: Goldwäsche
    Die schmutzigen Geheimnisse des Goldhandels

    Sachbuch (Gold, Kapitalismus, Politik)

    „Mit diesem aufsehenerregenden Buch führt Mark Pieth erstmals umfassend vor Augen, wie der globale Goldmarkt funktioniert, welche Rolle die Schweiz dabei spielt, wo die verborgenen Missstände liegen und wie die Menschenrechte in diesem Bereich auf glaubwürdige Weise geschützt werden können.“ (mehr …)

  • Cum/Cum und Cum/Ex: Steuerbetrug weiterhin möglich!

    08.10.2020/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, fordert Bundesregierung zur Schließung der Gesetzeslücke auf

    „Dem deutschen Gesetzgeber ist es bislang nicht gelungen, die „Cum/Fake“-Lücke zu schließen und weiteren Missbrauch bei der Erstattung von Dividendensteuern zu verhindern. Im Ergebnis profitieren unberechtigte institutionelle Anleger rechtswidrig davon, dass berechtigte Anleger (in der Regel Kleinanleger) aus Unkenntnis oder wegen des Verwaltungsaufwands darauf verzichten, ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Diese Erstattungsbeträge stehen daher eigentlich dem deutschen Steuerzahler zu.
    Bei „Cum/Fake-Geschäften“ bedienen sich unberechtigte (institutionelle) Anleger am US-amerikanischen Kapitalmarkt gehandelter vorläufiger Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (sog. Pre-Release-ADR). Sie fordern rechtswidrig eine Steuerbescheinigung ein und stellen einen Antrag auf Steuererstattung beim Bundeszentralamt für Steuern, ohne wirtschaftlich Eigentümer der Aktien zu sein. Dabei nutzen sie Erstattungsansprüche, die berechtigte Anleger aus unterschiedlichsten Gründen nicht geltend gemacht haben.
    Schwerwiegende Schwächen im deutschen Erstattungsverfahren der Kapitalertragsteuer begünstigen diese Praxis. Das Verfahren lässt keine exakte und eindeutige Zuordnung einer abgeführten Kapitalertragsteuer zu einem berechtigten Anleger zu. Diese systembedingte Anonymität begünstigt Gestaltungen wie „Cum/Fake-Geschäfte“…“ ↗bundesrechnungshof.de

    Zum Thema

    Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?“ vom 11.09.2020 zweitlese.de.

    Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit“ vom 27.07.2020 zweitlese.de.

    Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

    • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
    • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
    • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
    • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)

  • Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?

    11.09.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses: 55 Milliarden Euro geschätzte Schadenhöhe

    In der öffentlichen Anhörung machten mehrere Wissenschaftler darauf aufmerksam, dass die Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch Cum/Ex- und Cum/Cum trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich seien.
    Die Mitteilung lesen Sie hier bundestag.de.

    Die Anhörung sehen Sie hier bundestag.de.

    Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Cum-Geschäfte, im Zeitraum 2001 bis 2016, auf bis zu 82 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de

    Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Ex-Geschäfte, im Zeitraum 2005 bis 2011, auf bis zu 7 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de
    Zum Thema

    Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

    • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
    • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
    • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
    • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)