Flüchtlingsdebatte: Die »Zumutung« des Rechtsstaats

26.06.2018/EG aus dem Medium Blätter für deutsche und internationale Politik, Berlin

Vera Kohlmeyer-Kaiser, Rechtsanwältin, über eine – von Regierungen angelegte – Struktur ohne Skrupel

„Wenn und soweit der einzelne Flüchtling an der Beschaffung eines solchen Passes nicht mitwirkt – oder tatsächlich auch nicht mitwirken kann – und Deutschland selbst es nicht schafft, einen solchen Nationalpass oder zumindest ein laissez-passer – ein Reisedokument zur einmaligen Einreise in ein bestimmtes Land – zu beschaffen, dann scheitert die Abschiebung. (…) Diese Ohnmacht offenzulegen und dem Bürger die dahinterstehende Systematik zu erklären, scheint bis heute die Fähigkeiten – oder auch den Willen? – der Politik zu übersteigen.“ blaetter.de

Globaler Vermögensstand 2017: 200 Billionen US-Dollar in Privatbesitz

17.06.2018/EG aus dem Beratungsunternehmen THE BOSTON CONSULTING GROUP (BCG), Boston

BCG-Bericht über den Globalen Reichtum: 2017 stieg das weltweite Privatvermögen auf 201,9 Billionen US-Dollar (+ 12 %) / Schweiz bleibt beliebteste Steueroase, besonders für Deutsche, Franzosen und Saudis

121,6 Billionen US-Dollar (60%) des globalen Vermögens auf investierbare Vermögenswerte (hauptsächlich Aktien, Investmentfonds, Bargeld und Einlagen sowie Anleihen) und die restlichen 80,3 Billionen US-Dollar (40%) auf nicht investierbare oder wenig liquide Vermögenswerte wie Lebensversicherungen, Pensionsfonds und Aktien von nicht börsennotierten Unternehmen.

Ausgewählte Daten von in Steueroasen gebuchte Vermögen:

  • Schweiz: 2,3 Billionen US-Dollar, ‘Anleger‘ aus Deutschland, Frankreich und Saudi-Arabien besitzen die größten Vermögen.
  • Luxembourg: 300 Milliarden US-Dollar, ‘Anleger‘ aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien besitzen die größten Vermögen.

Den kompletten Bericht lesen Sie hier ↗bcg.com

Zum Thema

Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland erreicht Ende 2017 fast 5,9 Billionen Euro (+ 5 % gegenüber 2016) ↗bundesbank.de

Spekulation mit Bauland – 100 Prozent Gewinn innerhalb weniger Jahre: Man kauft Bauland in Berlin, Hamburg oder München, lässt es ein paar Jahre liegen und verkauft es dann weiter. ↗br.de

Es sind mangelhafte Gesetze, die eine ‘legale‘ Steuervermeidung ermöglichen gabriel-zucman.eu.

Verfassung des Freistaates Bayern, Artikel 123:

  • (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
  • (2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • (3) 1Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. 2Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.

Flüchtlingsdebatte: Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann

14.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

Dana Schmalz, Rechtswissenschaftlerin, über einen populistischen Vorschlag

„Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird.“ verfassungsblog.de

Fußball EM 2024: Bundesregierung bietet Steuervermeidung an

08.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

‘Steuererleichterungen‘ für die Union of European Football Associations (UEFA)

„Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) hat sich im April 2018 bei der Europäischen Fußball-Union (UEFA) für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland beworben. Gemäß den Anforderungen der UEFA hat der DFB die Bundesregierung um die Abgabe von Regierungsgarantien gebeten. Die Bewerbung des DFB wird seitens der Bundesregierung unterstützt. Deshalb hat die Bundesregierung unter anderem auch steuerliche Garantien gegenüber der UEFA abgegeben.
(…)
Die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer kann gemäß § 50 Absatz 4 EStG durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein solches besonderes öffentliches Interesse besteht nach § 50 Absatz 4 Nummer 1 EStG an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.
(…)
Zu etwaigen Steuerausfällen gegenüber einer normalen Besteuerung hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.“ bundestag.de

Das Märchen von der Freiheit des Internets

01.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

Björn Schiffbauer, Rechtswissenschaftler, über wundersame Begebenheiten im DE-CIX-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Verbindung mit Artikel 10 des Grundgesetzes

„Es war einmal das Internet. Es übte auf die Menschen eine schier grenzenlose Faszination aus, war es doch ein rätselhaftes, nicht mit Händen zu greifendes neuländisches Ding, das Kommunikation über den ganzen Erdball ermöglichte. Die Gedanken waren seit jeher frei, doch fortan war dies auch der Gedankenaustausch. Herrschern jeglicher Couleur, von Tyrannen bis zu lupenreinen Demokraten, bereitete die neue Freiheit nicht unerhebliches Unbehagen. (…)
Die oft beschworene Freiheit des Internets erweist sich in ihrer Pauschalität wahrhaftig als Märchen. Verloren ist sie damit aber noch nicht. Dies dürfte auch die DE-CIX ermutigen, gegen das Leipziger Urteil Verfassungsbeschwerde zu erheben. Angriffspunkte bieten sich jedenfalls zu Genüge. Und so enden auch diese Zeilen nicht mit dem womöglich erwarteten Satz: „Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute“, sondern mit einem aussichtsreichen: Fortsetzung folgt!“ verfassungsblog.de