Schlagwort: Recht

  • Finanzbehörden ‘versäumten‘ Festsetzung von einer Milliarde Euro Hinterziehungszinsen

    14.11.2018/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Bundesrechnungshof fordert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf, schnellstmöglich bei den Ländern auf eine konsequente Verzinsung hinterzogener Steuervorauszahlungen hinzuwirken

    „In den vergangenen Jahren kauften die Finanzbehörden zahlreiche sogenannte „Steuer-CDs“. Diese enthielten in erster Linie Informationen über Kapitalanlagen von Deutschen im Ausland. Daraufhin zeigten sich viele Bürgerinnen und Bürger beim Finanzamt selbst an und legten bislang verschwiegene ausländische Kapitalerträge offen. Aus deren Nachversteuerung sowie aus der Auswertung der „Steuer-CD-Daten“ ergaben sich für den Fiskus seit dem Jahr 2010 Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe. Hinterzogene Einkommensteuern sind verzinst nachzuzahlen. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 %. Nicht nur die hinterzogenen Jahressteuern, sondern auch die hinterzogenen Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind zu verzinsen.

    Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Finanzämter nur die hinterzogenen Jahressteuern verzinsten. Ursächlich hierfür waren unzureichende Weisungen sowie eine fehlende IT-Unter­stützung zur Berechnung der Höhe der Zinsen auf Vorauszahlungen. So entgingen dem Fiskus seit dem Jahr 2010 Einnahmen von hochgerechnet 1 Mrd. Euro. Das Bundesministerium der Finanzen ist aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern umgehend für eine IT-Unterstützung bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf Steuervorauszahlungen zu sorgen.“ ↗bundesrechnungshof.de

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    Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ist dramatisch gesunken ↗bundesrechnungshof.de

    Agrarsubventionen vielfach nicht besteuert – Land- und Forstwirte geben steuerpflichtige Einkünfte nicht an ↗bundesrechnungshof.de

  • Der globale Migrationspakt ist kein Vertrag!

    14.11.2018/EG

    Ralph Janik, Rechtswissenschaftler, über einen rechtlich unverbindlichen Kooperationsrahmen zur Steuerung internationaler Migration

    „Der globale Migrationspakt ist kein Vertrag. Vielmehr handelt es sich, wie auch seine Präambel klarstellt, um einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“, mit dem die internationale Zusammenarbeit gefördert werden soll. Gleichzeitig spricht er davon, die „Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten“ zu wahren …
    Es gibt es auch keine Unterzeichnung und auch keine spätere Ratifikation. Vielmehr wird der globale Migrationspakt nach Auskunft des schweizerischen Außenministeriums per Akklamation angenommen, also ohne Stimmabgabe …“ ↗voelkerrechtsblog.org

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    16 Antworten zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration auswaertiges-amt.de

  • Erben können Ansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers an ehemaligen Arbeitgeber richten

    06.11.2018/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    Urteil: Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen

    Mit seinem Urteil von heute bestätigt der Gerichtshof, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod untergeht. Außerdem können die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers eine finanzielle Vergütung für den von ihm nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen.

    Sofern das nationale Recht eine solche Möglichkeit ausschließt und sich daher als mit dem Unionsrecht unvereinbar erweist, können sich die Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen, und zwar sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber. curia.europa.eu

  • Fehlt es der Bundesregierung in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung an der nötigen Sorgfalt?

    10.10.2018/EG aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    DIW: Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung müssen verschärft werden

    „Die internationale Gemeinschaft hat in den vergangenen Jahren mehrere Initiativen vorangetrieben, um Steuerhinterziehung einzudämmen, und dabei vor allem auf Informationsaustausch mit den Steueroasen gesetzt. Die bilateralen Abkommen, auch die neuen auf Basis des Common Reporting Standard (CRS) der OECD von 2017, wirken aber nur unzureichend, denn die SteuerhinterzieherInnen reagieren nicht mit Steuerehrlichkeit, sondern suchen sich andere Formen, mit Hilfe derer sie ihre Einkommen verschleiern können.“ diw.de

  • Gekaperte Gesetzgebung hebelt demokratische Prozesse aus

    08.10.2018/EG aus der Nichtregierungsorganisation LOBBYCONTROL, Berlin

    Studie: Wie Konzerne in Brüssel und EU-Mitgliedstaaten Gesetze kapern

    „Für die OECD muss das „Kapern der öffentlichen Entscheidungsfindung“ nicht unbedingt durch illegale Mittel wie Bestechung erfolgen, sondern kann auch „durch legale Kanäle, wie Lobbyarbeit und die finanzielle Unterstützung politischer Parteien oder von Wahlkämpfen“ erreicht werden. Darüber hinaus kann laut OECD eine unzulässige Beeinflussung auch durch „Manipulierung von Informationen, die [Entscheidungsträgern] zur Verfügung gestellt werden“ oder durch „den Aufbau enger sozialer und emotionaler Beziehungen zu ihnen” erreicht werden.“ lobbycontrol.de

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    Gabriele C. Klug, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Es braucht endlich einen klaren politischen Willen zu transparentem und damit nachvollziehbarem politischen und administrativen Handeln. Das ist eine Frage, die den Kern unserer Demokratie betrifft. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger über die relevanten Informationen verfügen, auf denen politische Entscheidungen beruhen, ist eine breite politische Debatte möglich. So kann Populisten der Nährboden entzogen werden.“ transparency.de