Schlagwort: Recht

  • Buchtipp: Der Zerfall der Demokratie

    29.03.2019/EG

    Yascha Mounk: Der Zerfall der Demokratie
    Wie der Populismus den Rechtsstaat bedroht

    Sachbuch (Demokratie, Gesellschaft, Parteien, Politik, Recht, Ungleichheit)

    Die Demokratie droht zu sterben. Politik-Verweigerung und rechts-populistische Parteien wie AfD, FPÖ, Lega und Front National untergraben stabile Regierungen. Der Havard-Politologe Yascha Mounk legt in diesem politischen Sachbuch Gründe und Mechanismen offen, die westliche liberale Rechtsstaaten – so auch die USA unter Donald Trump – erodieren lassen.

    Die Demokratie steckt weltweit in einer tiefen Krise. Die Zahl der Protest-Wähler steigt, Populisten erstarken, traditionelle Parteien-Systeme kollabieren. Der renommierte Politologe Yascha Mounk untersucht diesen alarmierenden Zustand, der zwei Muster erkennen lässt: Entweder werden wie in den USA, Ungarn, Polen und der Türkei Demagogen ins Amt gewählt, die die Rechte von Minderheiten mit Füßen treten, oder eine Regierung verschanzt sich, freiheitliche Rechte garantierend, hinter technokratischen Entscheidungen – und verliert wie in Deutschland, Großbritannien und Frankreich zunehmend an Volksnähe. (mehr …)

  • Mindestlohn: Verstöße sind 2018 um 8,8 % gestiegen

    26.03.2019/EG
    Quelle: Generalzolldirektion, Bonn

    2018 wurden 53.491 Arbeitgeber (+ 2,5 % ggü. 2017) überprüft / 111.000 Strafverfahren eingeleitet (+ 2,9 %) / Schadenssumme: 834,8 Mio. Euro (- 13,7 %)

    Im Jahr 2018 überprüften rund 7.000 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 53.491 Arbeitgeber. In der Folge wurden 2.744 Ermittlungsverfahren (2017: 2.522; 2016: 1.651; 2015: 705) wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet. Der durch Arbeitgeber verursachte Schaden, der im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen festgestellt wurde, summierte sich auf 834,8 Millionen Euro. ↗zoll.de

  • Gericht zu US-Drohneneinsätze im Jemen: Deutschland muss Völkerrecht beachten

    20.03.2019/EG
    Quelle: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster

    Einsätze von der US Air Base Ramstein: Deutschland hat eine Schutzpflicht (bezogen auf die Kläger) und muss daher geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts ergreifen

    „Wegen der wesentlichen Bedeutung der in Deutschland gelegenen Air Base Ramstein für fortdauernde amerikanische Drohneneinsätze auch im Jemen haben die Kläger, die um ihre eigene Sicherheit besorgt sind, die Bundesrepublik Deutschland darauf verklagt, eine Nutzung der Air Base für derartige Einsätze durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Anders als Anwohner der Air Base, die in der Vergangenheit vergeblich gegen ihre Nutzung für Drohneneinsätze geklagt haben, bewohnen die Kläger ein Gebiet, in dem seit Jahren Menschen durch bewaffnete US-Drohnen gezielt getötet werden. Dabei ist es regelmäßig auch zu zivilen Opfern gekommen, deren Zahlen zwischen offiziellen Stellungnahmen und der Medienberichterstattung erheblich variieren.
    (…).
    Die Kläger können von der Beklagten lediglich verlangen, dass sie sich auf der Grundlage der rechtlichen Prüfung durch den Senat vergewissert, ob die generelle Praxis der amerikanischen Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen, soweit dabei Einrichtungen in Deutschland genutzt werden, mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang steht. Erforderlichenfalls hat die Beklagte durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts hinzuwirken.
    (…).
    Es bestehen gewichtige, der Beklagten bekannte oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen durchführen, die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden.“
    Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. ↗ovg.nrw.de

    Zum Thema

    Nach Schätzungen der NGO Armed Conflict Location & Event Data Project (ACLED) wurden in dem Zeitraum von Januar 2016 bis November 2018 mehr als 60.223 Menschen durch den Krieg in Jemen getötet. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der Kriegsopfer mit 28.182 im Vergleich zum Vorjahr um ganze 68 Prozent – in der umkämpften jemenitischen Hafenstadt Hodeidah, die zugleich das Eingangstor für 70% der Hilfsgüterlieferungen in Jemen ist, kamen 2018 alleine 37 % der zivilen Opfer ums Leben. Ein Großteil starb durch Luftangriffe der von Saudi Arabien angeführten Militärkoalition. Abgesehen von den tödlichen Kriegshandlungen hat auch die von Saudi Arabien durchgesetzte See-, Luft- und Landblockade sowie die systematische Zerstörung der Versorgungsinfrastruktur tödliche Folgen: imi-online.de

    Desinformation über den Krieg in Jemen – Medien beschönigen die Rolle der USA und übertreiben den Einfluss des Irans infosperber.ch

  • Gericht der EU/Glyphosat: Toxizität und krebserregende Wirkung müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden

    07.03.2019/EG
    Quelle: Gericht der Europäischen Union, Luxemburg

    Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verweigerte den Zugang u. a. mit der Begründung „Die Verbreitung dieser Informationen könne ernsthaft die geschäftlichen und finanziellen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen, die die Studienberichte vorgelegt hätten“

    Mit seinen Urteilen von heute weist das Gericht zunächst auf die Vermutung hin, nach der gilt, dass an der Verbreitung von Informationen, die „Emissionen in die Umwelt betreffen“, mit Ausnahme der Untersuchungen betreffenden Informationen, ein öffentliches Interesse besteht, welches das Interesse am Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person überwiegt, so dass der Schutz dieser geschäftlichen Interessen der Verbreitung der betreffenden Informationen nicht entgegengehalten werden kann. Das bedeutet, dass ein mit einem Antrag auf Zugang zu einem Dokument befasstes Unionsorgan seine Ablehnung der Offenlegung des Dokuments nicht mit der Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person rechtfertigen kann, wenn die in diesem Dokument enthaltenen Informationen solche sind, die „Emissionen in die Umwelt betreffen“. curia.europa.eu

  • Recht: Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte ist fragwürdig

    19.02.2019/EG
    Quelle: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln

    Roland Rechtsreport 2019: 63 Prozent der befragten 988 Richter und Staatsanwälte halten es für vorstellbar, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr geraten könnte

    „Die Unabhängigkeit der Justiz ist aus Sicht der Befragten in verschiedener Hinsicht gefährdet. Zum einen teilen 58 Prozent der Richter und Staatsanwälte die Befürchtung, dass die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen in der Exekutive schwindet. Jüngste Fälle, in denen sich Behörden über Gerichtsentscheidungen hinweggesetzt haben, dürften diesen Eindruck verstärken. Die Gefährdung der Unabhängigkeit durch mediale Berichterstattung und einen hohen öffentlichen Erwartungsdruck wird heute hingegen deutlich geringer eingeschätzt als vor fünf Jahren.

    Die Weisungsbefugnis der Justizminister an die Staatsanwaltschaften wird eindeutig kritisch gesehen: 79 Prozent der Befragten sind dafür, diese Weisungsbefugnis im Einzelfall abzuschaffen. Grundsätzlich sehen die Teilnehmer der Studie das Risiko, dass die Politik die Unabhängigkeit der Justiz gefährden könnte. 63 Prozent der Richter und Staatsanwälte halten es für vorstellbar, dass auch hierzulande eine Regierung versuchen könnte, in ihre Arbeit einzugreifen – so wie es beispielsweise in Polen und Ungarn der Fall ist.“ roland-rechtsschutz.de (Seite 11)