Schlagwort: Gesundheit

  • Landwirtschaft: EU-Fördermittel dienen nicht dem Klimaschutz?

    22.06.2021/EG
    Quelle: Europäischer Rechnungshof, Luxemburg

    Europäischer Rechnungshof: „EU-Agrarsubventionen machen Landwirtschaft nicht klimafreundlicher“

    „Die Gelder für den Klimaschutz aus den EU-Agrarfonds haben nicht dazu geführt, dass die Landwirtschaft weniger Treibhausgase ausstößt. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Sonderbericht. Die Prüfer stellten fest, dass die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft seit 2010 nicht zurückgegangen sind, obwohl von 2014 bis 2020 über ein Viertel aller EU-Agrarausgaben – mehr als 100 Milliarden Euro – in den Klimaschutz geflossen sind. Die meisten der von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geförderten Maßnahmen hätten nur ein geringes Klimaschutzpotenzial, und die GAP biete auch keine Anreize für wirksame klimafreundliche Verfahren.“
    Die Mitteilung lesen Sie hier ↗eca.europa.eu.
    Den Bericht lesen Sie hier ↗eca.europa.eu.

    Zum Thema

    Die Reportage „Das System Milch“ sehen Sie hier ↗arte.tv.

    Die Verflechtungen und Interessen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) untersuchte das Institut Arbeit und Wirtschaft (IAW) der Universität Bremen ↗iaw.uni-bremen.de.

    Die Top 15 Empfänger von Agrarzahlungen 2020 lesen Sie hier agrarheute.com.

    Einzelne Empfänger von Steuergeldern aus dem EU-Agrarfonds suchen Sie hier agrar-fischerei-zahlungen.de.

  • Bundesregierung missachtet Luftreinhaltungsrichtlinie seit 2010

    04.06.2021/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    Gerichtshof der EU: Deutschland hat von 2010 bis 2016 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) systematisch und anhaltend überschritten

    „Zudem hat Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den 26 betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten.“
    Die Mitteilung lesen Sie hier curia.europa.eu.
    Das Urteil lesen Sie hier curia.europa.eu.

    Zum Thema

    Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
    „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht nochmals deutlich, dass Deutschland in puncto Luftreinhaltung in den Städten enormen Nachholbedarf hat. Trotz der coronabedingt gesunkenen Emissionen werden die Stickoxidgrenzwerte auch heute noch in zahlreichen Städten überschritten. Der Dieselskandal von vor einigen Jahren wirft hier nach wie vor seine Schatten, zudem sehen wir die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die zu wenig auf Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet war und ist …“ diw.de

  • WHO-Gremium: Corona-Pandemie war vermeidbar

    02.06.2021/EG
    Quelle: Independent Panel for Pandemic Preparedness and Response, Genf

    Das „Unabhängige Gremium für Pandemievorkehrung und -reaktion“ untersuchte die Schwachstellen

    Auszug Kurzbericht, Seite 1: „Die Vorbereitung war inkonsistent und unterfinanziert. Das Alarmsystem war zu langsam und zu lasch. Die Weltgesundheitsorganisation war unterfinanziert. Die Maßnahmen haben die Ungleichheiten verschärft. Es fehlte eine globale politische Führung. Jetzt hat es Priorität, Krankheiten und Todesfälle durch COVID-19 zu beenden. Die aktuellen nationalen Übertragungswellen verursachen die gleichen menschlichen Traumata wie die im letzten Jahr – besonders tragisch, wenn wir wissen, dass Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit sie verhindern könnten. Die Verteilung von Impfstoffen ist eklatant ungerecht und nicht strategisch…“

    Die Aufgabe des Gremiums bestand nach eigenen Angaben darin, „einen evidenzbasierten Weg für die Zukunft aufzuzeigen, der auf den Lehren der Gegenwart und der Vergangenheit beruht, um sicherzustellen, dass Länder und globale Institutionen, einschließlich der WHO, verhindern können, dass ein Ausbruch zu einer Pandemie wird; und wenn eine Pandemie eintritt, um zu verhindern, dass diese zu einer globalen gesundheitlichen und sozioökonomischen Krise wird.“ (Hauptbericht Seite 75 ff). Das Unabhängige Gremium wurde von der Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Reaktion auf die Resolution 73.1 der Weltgesundheitsversammlung eingerichtet.
    Den Kurzbericht lesen Sie hier theindependentpanel.org und den Hauptbericht lesen Sie hier theindependentpanel.org.

  • Armut: Zahl der Tafelkunden steigt

    11.05.2021/EG
    Quelle: Tafel Deutschland, Berlin

    Nachfrage an Lebensmittel aus Tafeleinrichtungen ist besonders bei Rentnern, ALG-II-Bezieher und Kurzarbeitern stark gestiegen

    „Fast vierzig Prozent der bundesweit über 950 Tafeln verzeichnen im Vergleich zum September 2020 mehr Kundinnen und Kunden. Bei weiteren vierzig Prozent der Tafeln ist die Anzahl der Gäste zwar gleichgeblieben, ihre Zusammensetzung hat sich jedoch verändert. So ist die Steigerung besonders deutlich bei Menschen, die Kurzarbeit oder ALG II beziehen. Sie sind nochmals um 35 bzw. 33 Prozent gestiegen. Auch der Anteil der Rentnerinnen und Rentner ist mit 30 Prozent erheblich angestiegen …“ tafel.de

    Zum Thema

    Einschätzungen der Bevölkerung zu Kosten des täglichen Lebensunterhalts und Unterstützung in Corona-Zeiten: Die Ergebnisse einer Meinungsumfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes, u. a. zu den Kosten für eine gesunde und ausgewogene Ernährung, lesen Sie hier der-paritaetische.de.

  • Klima/Umwelt: Bundesverfassungsgericht fordert Bundesregierung zum Handeln auf

    29.04.2021/EG
    Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich: Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen

    Auszug aus dem Beschluss: „Die nach 2030 verfassungsrechtlich gebotene Treibhausgasminderungslast wird erheblich sein. Ob sie so einschneidend ausfällt, dass damit aus heutiger Sicht unzumutbare Grundrechtsbeeinträchtigungen verbunden wären, lässt sich zwar nicht feststellen. Das Risiko gravierender Belastungen ist jedoch hoch und kann mit den künftig betroffenen Freiheitsgrundrechten nur in Einklang gebracht werden, wenn dies mit Vorkehrungen zur grundrechtsschonenden Bewältigung der nach 2030 drohenden Reduktionslast verbunden ist. Das verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erforderlich ist, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die notwendigen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. Verfassungsrechtlich unerlässlich ist dafür zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssen weitere Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben so differenziert festgelegt werden, dass eine hinreichend konkrete Orientierung entsteht.“
    Die Mitteilung lesen Sie hier bundesverfassungsgericht.de.