Schlagwort: Gesundheit

  • Corona-Pandemie: Bundestag verabschiedet Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

    21.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

    Die heute vom Bundestag verabschiedete bundeseinheitliche „Notbremse“ soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 einzuschränken. Die Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden.

    Private Treffen
    Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

    Geschäfte
    Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
    Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

    Körpernahe Dienstleistungen
    Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    Freizeit und Sport
    Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

    Ausgangsbeschränkungen
    Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    Kindertagesstätten und Schulen
    Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher wichtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

    Homeoffice
    Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

    Der Bundesrat wird in einer Sondersitzung am 22. April 2021 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beraten. Um in Kraft zu treten, bedarf das so genannte Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Bundesrat könnte für weitere Beratungen den Vermittlungsausschuss anrufen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit (35 von 69 Stimmen) nötig. Bei einer mehrheitlichen Befürwortung des Gesetzes könnte der Bundespräsident das Gesetz noch am 22. April 2021 unterzeichnen und am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

  • Buchtipp: Eine kurze Geschichte des menschlichen Körpers

    16.04.2021/EG

    Bill Bryson: Eine kurze Geschichte des menschlichen Körpers

    Sachbuch (Körper, Mensch)

    „In seinem neuen Buch erzählt Weltbestsellerautor Bill Bryson die grandiose Geschichte des menschlichen Körpers, von der Haarwurzel bis zu den Zehen. Das ganze Leben verbringen wir in unserem Körper, doch die wenigsten haben eine Ahnung davon, wie er funktioniert, welche erstaunlichen Kräfte darin wirken und was tief im Inneren ab- und manchmal auch schiefläuft.
    »Eine kurze Geschichte des menschlichen Körpers« lädt ein zu einer unvergleichlichen Forschungsreise durch unseren Organismus. Mit ansteckender Entdeckerfreude erzählt Bryson vom Wunder unserer körperlichen und neurologischen Grundausstattung.“

    Autor

    Bill Bryson wurde 1951 in Des Moines, Iowa, geboren. 1977 zog er nach Großbritannien und schrieb dort mehrere Jahre u. a. für die Times und den Independent. Mit seinem Englandbuch »Reif für die Insel« gelang Bryson der Durchbruch. Heute ist er in England der erfolgreichste Sachbuchautor der Gegenwart. Seine Bücher werden in viele Sprachen übersetzt und stürmen stets die internationalen Bestsellerlisten.

    Goldmann Verlag, ISBN: 978-3-442-31398-3, Buch, 672 Seiten, 24 Euro

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    14.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundesregierung verabschiedet bundeseinheitliche ‘Notbremse‘ bei hohen Infektionszahlen:

    „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen gelten. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Kontakte deutlich reduziert werden sollen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b Infektionsschutzgesetz zu finden. Dies sind in erster Linie die Maßnahmen, die bereits zwischen den Ländern und dem Bund zur Notbremse vereinbart wurden.

    • Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von Kontakten – damit auch privaten Kontakten – ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

    • Öffnungen von Geschäften: Grundgedanke ist, dass die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen sichergestellt bleiben soll. Offenbleiben können demzufolge der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Voraussetzung bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

    • Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    • Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen, – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.

    • Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    • Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 200: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher richtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 200 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.“

  • Umweltschutz: Erheblicher politischer Handlungsbedarf

    13.04.2021/EG
    Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau

    In seinem „Umweltmonitor 2020“ bewertet das UBA nur drei von 30 Bewertungs-Indikatoren positiv

    Der „Umweltmonitor 2020“ des Umweltbundesamtes zeichnet ein gemischtes Bild zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Insbesondere sieht das UBA in den Indikatoren „Heiße Tage“, „Globale Lufttemperatur“, „Umweltmanagement“, „Energieverbrauch des Verkehrs“, „Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm“, „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“, „Kunststoffmüll in der Nordsee“, „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Nitrat im Grundwasser“, zunehmend belastende Trends.

    Den Bericht „Umweltmonitor 2020“ lesen Sie hier umweltbundesamt.de.

    Zum Thema

    OECD: Große Lücke zwischen CO2-Bepreisung und tatsächlichen CO2-Klimakosten
    Die OECD-Studie untersucht die aus Steuern und Emissionshandel resultierenden Preise für CO2- Emissionen in den 44 OECD- und G20-Ländern. Diese Länder verursachen zusammen 80 Prozent des weltweiten energiebedingten Kohlenstoffausstoßes.
    Die Studie nutzt einen sogenannten Carbon Pricing Score, der in Prozent angibt, wie nah sich die Länder bei der CO2-Bepreisung am empfohlenen Schätzwert befinden. Legt man einen Preis von 60 Euro pro Tonne CO2 (100 %) zugrunde, wird der höchste Score mit knapp 70 Prozent von den Ländern Schweiz (69 %), Luxemburg (69 %) und Norwegen (68 %) erreicht. Deutschland liegt bei 41 Prozent.
    Die Studie lesen Sie hier oecd.org.

    Claudia Kemfert, Wirtschaftswissenschaftlerin an der Leuphana Universität Lüneburg und am DIW Berlin, über das „Brückentechnologietheater“:
    „Seit über 40 Jahren läuft das so. Dass sich die Bedarfsszenarien im Nachhinein immer als falsch herausgestellt haben, dass wir immer neue fossile Infrastrukturen gebaut haben, die nicht zu den internationalen Klimavereinbarungen passen: egal. Am Ende werden mit Steuergeldern den unnützen Investitionen horrende Entschädigungszahlungen hinterhergeworfen. So geschehen bei Atom und Kohle.
    Jetzt also die nächste Inszenierung des Brückentechnologietheaters mit fossilem Erdgas in der Hauptrolle: Wasserstoff klingt harmlos. Die Farben grau und blau übertünchen, dass bei der grauen Wasserstoffherstellung aus Erdgas hohe CO2-Emissionen entstehen. In der Blau-Version würden diese als Problemmüll eingelagert. Wie immer bei „Brückentechnologien“ ist die Namensgebung ein Ablenkungsmanöver. Statt über Müll reden wir über „Übergangstechnologien“, diesmal in die grüne Wasserstoffwelt.“
    Den Beitrag lesen Sie hier diw.de.

  • Gesundheit: Körperliche Inaktivität macht krank

    08.04.2021/National Library of Medicine, Bethesda (USA)

    Peter T. Katzmarzyk, Biowissenschaftler am Pennington Biomedical Research Center in Baton Rouge, Christine Friedenreich, Biowissenschaftlerin am Cancer Epidemiology and Prevention Research in Calgary, Eric J. Shiroma, wissenschaftlicher Mitarbeiter am National Institute on Aging in Bethesda, und I-Min Lee, Biowissenschaftlerin an der Harvard T.H. Chan School of Public Health in Boston, untersuchten die gesundheitlichen Risiken durch körperliche Inaktivität

    „Zielsetzung: Körperliche Inaktivität ist ein Risikofaktor für vorzeitige Sterblichkeit und mehrere nicht übertragbare Krankheiten. Das Ziel dieser Studie war es, die globale Belastung durch körperliche Inaktivität abzuschätzen und Unterschiede nach Ländereinkommen und Region zu untersuchen.

    Methoden: Für 168 Länder wurden bevölkerungsbezogene, prävalenzbasierte Population attributable risks (PAR) berechnet, um abzuschätzen, wie viele Krankheiten vermieden werden könnten, wenn körperliche Inaktivität beseitigt würde. Wir berechneten PARs (Prozentsatz der Fälle, die auf Inaktivität zurückzuführen sind) für die Gesamtmortalität, die Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich koronarer Herzkrankheiten, Schlaganfall, Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes, Demenz, Depression und Krebserkrankungen der Blase, der Brust, des Dickdarms, der Gebärmutterschleimhaut, der Speiseröhre, des Magens und der Niere.

    Ergebnisse: Weltweit sind 7,2 % bzw. 7,6 % der Todesfälle durch alle Ursachen und kardiovaskuläre Erkrankungen auf körperliche Inaktivität zurückzuführen. Die Anteile der nicht übertragbaren Krankheiten, die auf körperliche Inaktivität zurückzuführen sind, reichen von 1,6 % für Hypertonie bis 8,1 % für Demenz. Es gab ein zunehmendes Gefälle zwischen den Einkommensgruppen; die PARs waren in Ländern mit hohem Einkommen mehr als doppelt so hoch wie in Ländern mit niedrigem Einkommen. Allerdings treten 69 % der gesamten Todesfälle und 74 % der Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die mit körperlicher Inaktivität in Verbindung gebracht werden, in Ländern mit mittlerem Einkommen auf, wenn man ihre Bevölkerungsgröße berücksichtigt. Es wurden auch regionale Unterschiede beobachtet, wobei die höchsten PARs in Lateinamerika/Karibik und in westlichen und asiatisch-pazifischen Ländern mit hohem Einkommen auftraten, während die geringste Belastung in Ozeanien und Ost-/Südostasien zu verzeichnen war.

    Schlussfolgerung: Die globale Belastung durch körperliche Inaktivität ist erheblich. Die relative Belastung ist in Ländern mit hohem Einkommen am größten; die größte Anzahl von Menschen (absolute Belastung), die von körperlicher Inaktivität betroffen sind, lebt jedoch in Ländern mit mittlerem Einkommen, wenn man die Größe ihrer Bevölkerungen berücksichtigt.“ ↗ncbi.nlm.nih.gov