Schlagwort: Einkommen

  • Eine Wohnung ist ein lebensnotwendiger Raum

    25.08.2020/EG
    Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Berlin

    Wohnungsmangel in Ballungszentren befeuert Immobilienpreise / IG BAU fordert grundlegenden Kurswechsel und konkretisiert Maßnahmen gegen den Mangel an bezahlbaren Wohnungen

    „Mindestens 400.000 Wohnungen müssten jährlich gebaut werden, um die Wohnungsnot zu beseitigen. Das hat auch die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD erkannt und im Koalitionsvertrag erklärt, bis 2021 insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen.
    Die Realität ist anders: 2017 wurden bundesweit nur 285.000 neue Wohnungen fertiggestellt, auch im vergangenen Jahr gab es keinen nennenswerten Anstieg der Bautätigkeit im Bereich Neubauwohnungen. Die Lücke wächst bedrohlich weiter.“

    Die IG BAU fordert einen wohnungspolitischen Kurswechsel mit folgenden Maßnahmen:

    • „Es müssen in den nächsten Jahren 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden, mit einem Fokus auf Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum.
    • Ein Bestand von mindestens zwei Millionen Sozialmietwohnungen muss bis zum Jahr 2030 aufgebaut werden. Insgesamt sollen 155.000 zusätzliche Sozialwohnungen durch Kombination von Neubau (80.000 neue Sozialmietwohnungen pro Jahr), Modernisierung sowie Ankauf von Beständen und Belegrechten (75.000 Wohnungen pro Jahr) entstehen.
    • Für den Neubau von 80.000 Sozialwohnungen und für 75.000 Sozialbindungen je Jahr durch Modernisierungsförderungen und Ankauf von Belegrechten sind pro Jahr mindestens 6,3 Milliarden Euro an Fördermitteln durch Bund und Länder anteilig bereitzustellen.
    • Gezielte Förderungen des Neubaus von jährlich 60.000 bezahlbaren Mietwohnungen (für Haushalte, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus knapp überschreiten) in Ballungsgebieten und Wachstumsregionen.
    • Für die Schaffung von 60.000 Wohnungen im Segment des „bezahlbaren Wohnens“ sind pro Jahr insgesamt drei Milliarden Euro durch Bund und Länder bereitzustellen. Die Förderung soll durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten in Verbindung mit möglichst dauerhaften Mietpreisbegrenzungen erfolgen.
    • Öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugesellschaften sowie Genossenschaften sollen geschaffen und durch die Wiedereinführung der steuerrechtlichen Wohnungsgemeinnützigkeit unterstützt werden.
    • Dazu gehört auch, öffentliche Liegenschaften im Konzeptverfahren zum Preis bis maximal 300 Euro pro m2 Bauland zu vergeben und vorzugweise kommunalen oder anderen gemeinwohlorientierten bzw. gemeinnützigen Unternehmen zur Bebauung überlassen.
    • Die Baulandbereitstellung sollte durch die Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen durch die Kommunen flankiert werden. In Gebieten ohne Bebauungsplan (§ 34 Baugesetzbuch), müssten Bauvorhaben zur Wohnungsversorgung einkommensschwächerer Haushalte ermöglicht werden.“igbau.de

    Zum Thema

    Die Pestel-Studie „Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland“ lesen Sie hier ↗igbau.de

    Die Wohnsituation in 77 deutschen Städten lesen Sie hier boeckler.de.

  • Arbeitsmarkt 2020: Tiefpunkt zum Jahresende erreicht?

    08.07.2020/EG
    Quelle: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Paris

    OECD-Beschäftigungsausblick 2020 für Deutschland: Die lohnabhängige Beschäftigungslosigkeit wird voraussichtlich bis Ende 2020 ein Rekordhoch erreichen und erst ab 2021 zurückgehen / „Kurzarbeit“ dämpft negative Auswirkungen

    „Die OECD-Prognosen basieren auf zwei Szenarien (mit und ohne zweite Pandemiewelle im späteren Jahresverlauf 2020). Ohne eine zweite Welle wird die OECD-weite Beschäftigung 2020 voraussichtlich um 4,1 % sinken und 2021 nur um 1,6 % wachsen. Die OECD-Arbeitslosenquote wird dabei bis Ende 2020 (Q4) Rekordhöchststände von bis zu 9,4 % erreichen und 2021 nur auf 7,7 % zurückgehen. Im Falle einer zweiten Welle würde sich die Krise verschlimmern und länger hinziehen…“
    Wegen der größeren Ansteckungsgefahr (durch den Coronavirus Sars-CoV-2) sehen die OECD-Forscher in den Gruppen der Selbständigen, befristet Beschäftigten, Geringverdienern, Jugendlichen und Frauen besonders betroffene.
    „Im April hatten in Deutschland im untersten Einkommensquartil 50 % mehr Arbeitnehmer*innen zu arbeiten aufgehört als im obersten Quartil; die Beschäftigten im untersten Quartil konnten zudem mit um 35 % geringerer Wahrscheinlichkeit im Home-Office arbeiten als jene im obersten Quartil.“

    Den Bericht lesen Sie hier oecd.org.

    Zum Thema

    Nach einer aktuellen Umfrage des ifo Institutes seien die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie für 21 Prozent der deutschen Unternehmen existenzbedrohend. Besonders betroffen sind Reisebüros- und veranstalter, Reservierungsdienstleister, Hotellerie und Gastronomie, Sport-, Unterhaltungs- und Erholungsdienstleister, Dienstleister für Erziehung und Unterricht, Schifffahrt, Film- und Musikdienstleister, Metallverarbeitungsunternehmen, Textilhersteller, … ifo.de

  • Niedriglohnsektor boomt

    03.07.2020/EG
    Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh

    Beschäftigte im Niedriglohnsektor: Laut Studie schafften nur 27 Prozent einen Arbeitslohn über dem Niedriglohnniveau

    Ein Auszug zentraler Ergebnisse:

    „Auf Grundlage der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kann gezeigt werden, dass sich die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre um rund drei Millionen auf 7,7 Millionen im Jahr 2018 erhöht hat – ein Zuwachs von gut 60 Prozent. Damit erhielten mehr als ein Fünftel (21,7 Prozent) aller in einer Haupttätigkeit abhängig Beschäftigten einen Niedriglohn von weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde. Erfreulicherweise gibt es seit dem Jahr 2015 erste Anzeichen für einen Rückgang dieser Quote, wozu auch die Ein-führung des gesetzlichen Mindestlohns beigetragen haben dürfte.
    Die folgenden Personengruppen finden sich im Bereich des Niedriglohnsektors besonders häufig: junge Erwachsene, Frauen, Ostdeutsche, Personen mit einem Migrationshintergrund, formal Geringqualifizierte, Beschäftigte, die einfache Tätigkeiten ausüben, Langzeitarbeitslose, geringfügig Beschäftigte (v. a. Minijobber), Beschäftigte auf Abruf sowie Zeit-arbeitnehmer. Betrachtet man speziell die Gruppe der Minijobber, so arbeiten drei Viertel von ihnen im Niedriglohnsektor.“

    Wie es soweit kommen konnte, wird in der Einleitung erklärt:

    „Mitte der 2000er Jahre wurde Deutschland als „der kranke Mann Europas“ (Sinn, 2003) bezeichnet. Im Jahr 2005 erreichte die Zahl der Arbeitslosen mit mehr als fünf Millionen Betroffenen einen historischen Höchststand. Die Bundesregierung hatte parallel zu dieser Entwicklung bereits gegen Ende der 1990er Jahre und zum Beginn des neuen Jahrtausends begonnen, dieser Entwicklung mit verschiedenen Arbeitsmarktreformen zu begegnen – unter anderem mit der Minijobreform des Jahres 1999 und im Anschluss mit Hartz I bis IV. Damit beabsichtigte sie unter anderem, die Zahl der Arbeitslosen durch Schaffung eines Niedriglohnsektors zu reduzieren, in dem insbesondere Geringqualifizierte in Beschäftigung gebracht würden (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi], 2002). Als Folge dieser Reformen ist in Deutschland einer der europaweit größten Niedriglohnsektoren entstanden (Eurostat, 2017); je nach Berechnungsmethode umfasst dieser Sektor bis zu einem Viertel aller abhängig Beschäftigten (Grabka & Schröder, 2019). Die Reallöhne in diesem Beschäftigungssegment sind zudem viele Jahre lang deutlich gesunken. Dies veranlasste die Bundesregierung unter anderem zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, um eine untere Lohnschwelle zu garantieren…“

    Die Studie lesen Sie hier bertelsmann-stiftung.de.

    Zum Thema

    Regierungsverantwortung:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP

    Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns von 2015 bis 2022 lesen Sie hier ↗sozialpolitik-aktuell.de.

  • Der niedrigste Wert für eine Stunde Arbeitsleistung

    01.07.2020/EG
    Quelle: Mindestlohn-Kommission, Berlin

    „Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:“

    • 9,50 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.01.2021,
    • 9,60 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.07.2021,
    • 9,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.01.2022 und
    • 10,45 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.07.2021*.

    Begründung der Kommissionsmitglieder:

    „Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung…“ mindestlohn-kommission.de

    Zum Thema

    Aus der gemeinsamen Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung) anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020:
    „(…). Dass die Bilanz des Mindestlohns trotzdem eher gemischt ausfällt, liegt vor allem daran, dass er bis heute sein grundlegendes Versprechen eines existenzsichernden Lohnniveaus für alle Beschäftigten nicht hat einlösen können (s. a. Herzog-Stein et al. 2018)…“ boeckler.de (Seite 2)

    *Korrektur am 02.07.2020: Die Jahreszahl 2021 ist falsch. Richtig ist das Jahr 2022!

  • Leistungsträger werden unterdurchschnittlich entlohnt

    30.06.2020/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    DIW-Forscher untersuchten systemrelevante Berufe: Entlohnung unverzichtbarer Berufe in der Corona-Krise unterdurchschnittlich

    „(…). Gemessen am Einkommen erfährt eine deutliche Mehrheit der systemrelevanten Beschäftigten eine nur unterdurchschnittliche finanzielle Wertschätzung. Hinzu kommt noch, dass viele dieser Berufsgruppen, vor allem der „ersten Stunde“, von akutem Personalmangel betroffen sind, was die gesundheitlichen Risiken und körperlichen Belastungen für die Beschäftigten in diesen Bereichen noch erhöht. Neben einem verantwortungsvollen Umgang mit diesem Fachkräftemangel sind unter anderem eine bessere Entlohnung und tarifvertragliche Absicherung für prekär beschäftigte systemrelevante Angestellte nötig. Die aktuelle Situation zeigt, dass eine Debatte über die Rolle der Daseinsfürsorge in Deutschland überfällig ist. Die Corona-Krise hat vor Augen geführt, dass bestimmte Berufsgruppen zu den unverzichtbaren Kräften des gesellschaftlichen (Über-)Lebens gehören. Aus diesem Konsens sollten nun konkrete Maßnahmen entstehen, die zu einer höheren Entlohnung, besseren Arbeitsbedingungen und einer allgemeinen Aufwertung dieser Berufsgruppen beitragen.“ diw.de

    Leistungsträger: „jemand, der durch die eigene Leistung entscheidend zu einer Gesamtleistung, zu einem Gesamterfolg beiträgt“. (Quelle: Duden)