1.044. Sitzung des Bundesrates

18.05.2024/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 17. Mai 2024:

TOP 2: Selbstbestimmung
Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag hat den Bundesrat passiert.
Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Das Gesetz tritt am 01. November 2024 in Kraft.
Den Gesetzentwurf lesen Sie hier. Den Beschluss lesen Sie hier.

TOP 4: Ehe- und Geburtsnamen
Der Bundesrat billigte das neue Namensrecht.
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.
Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.

TOP 5: Unzulässige Interessenwahrnehmung
Die Änderung des Strafgesetzbuches, den eingefügten Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung, passierte den Bundesrat. Damit können Mandatsträger bestraft werden, die für Handlungen, die sie während des Mandates vornehmen, eine ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Anbieter, die in diesem Szenario die finanzielle Gegenleistung anbieten, versprechen oder gewähren, können ebenfalls bestraft werden. Als Mandatsträger gelten hier Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.
Zum Thema:
Den von der NRO LobbyControl erarbeiteten Lobbyreport 2024 lesen Sie hier.

TOP 12: Kindertagesstätten-Gesetz
Der Bundesrat fordert in seiner am 17. Mai geforderten Entschließung den Bundestag auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Den Beschluss lesen Sie hier.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.