Schlagwort: Arbeitswelt

  • Jeder Fünfte in atypischer Beschäftigung

    24.06.2019/EG
    Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    WSI-Forscher Helge Baumann und Eric Seils untersuchten die Erosion normaler Arbeitsverhältnisse

    „Die atypische Beschäftigung hat in den vergangenen Jahrzehnten stark an Bedeutung zugenommen. Seit einigen Jahren stagniert der Anteil der atypischen Beschäftigung an den Kernerwerbstätigen jedoch auf einem hohen Niveau. Was kann getan werden? Generell hat sich in den letzten Jahren ein Trend entwickelt, wonach Frauen seltener geringfügigen Beschäftigungen und Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Wochenstunden nachgehen. Teilzeitbeschäftigungen über 20 Stunden werden von den Frauen hingegen in zunehmenden Maße ausgeübt. Angesichts der in Zukunft zu erwartenden Verknappung des Arbeitsangebotes liegt es nahe, den Trend zu längeren Arbeitszeiten teilzeitbeschäftigter Frauen durch politische Maßnahmen zu flankieren. Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung wäre dazu sicherlich geeignet.“ boeckler.de

    Atypische Beschäftigte sind abhängig Beschäftigte, deren Haupttätigkeit mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweist:

    • Teilzeitbeschäftigung bzw. geringfügige Beschäftigung mit 20 oder weniger Stunden
    • befristete Beschäftigung
    • Beschäftigung in Leiharbeit

    Ergänzung am 25.06.2019 zum Thema

    Daten zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen im Zeitraum 1998 bis 2018 bundestag.de

  • Einzelhandel profitiert von subventionierter Beschäftigung

    13.06.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Einzelhandelsbranche beschäftigte 2018 rund 3 Millionen Menschen, darunter etwa 65.000 Aufstocker* / 2014 arbeiteten durchschnittlich 36,6 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel für einen Niedriglohn / 2018 waren nur noch 22 Prozent der Einzelhandelsbetriebe an Tarifverträgen gebunden

    „Der Beschäftigungsstatistik der BA nach gab es im Juni 2018 rund 3,06 Millionen Beschäftigte (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) im Einzelhandel, davon waren 651 000 bzw. 21,3 Prozent ausschließlich geringfügig beschäftigt (siehe Tabelle 2 im Anhang). Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über verfügbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit verfügen. Die Zahlen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen (ELB) und der erwerbstätigen ELB werden in der Grundsicherungsstatistik aus Konsistenzgründen anhand einer Auswertung der Personen mit Wohnort in Deutschland dargestellt (Wohnortprinzip), da nichterwerbstätige ELB keinen Arbeitsort haben. Zudem werden nur die 15- bis unter 65-Jährigen in die Auswertung einbezogen. Im Juni 2018 gab es 40 000 erwerbstätige ELB, die einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung im Einzelhandel nachgingen. Weitere 65 000 erwerbstätige ELB waren sozialversicherungspflichtig im Einzelhandel beschäftigt. Für eine Anteilsberechnung werden die erwerbstätigen ELB auf die Beschäftigten am Wohnort im Alter von 15 bis unter 65 Jahren bezogen. Demnach betrug – bezogen auf alle Beschäftigten im Einzelhandel im Alter von 15 bis 65 Jahren mit Wohnort in Deutschland (2,92 Millionen) – der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ELB 2,2 Prozent, der ausschließlich geringfügig beschäftigten ELB 1,4 Prozent.“ bundestag.de

    *Aufstocker erhalten zum Arbeitslohn zusätzlich Leistungen nach dem SGB II.

    Zum Thema

    Aktuelle Tarifrunde im Einzelhandel NRW

    „Die Arbeitgeber im Einzelhandel hatten für die 487.000 sozialversicherungspflichtig und 205.000 geringfügig Beschäftigten in der ersten Verhandlungsrunde lediglich eine Entgelterhöhung von 1,5 Prozent zum 01. Mai 2019 und weitere 1,0 Prozent zum 01. Mai 2020 angeboten. Eine von ver.di geforderte Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE) für die gesamte Branche sowie eine Mindestanhebung, als soziale Komponente, lehnen sie bisher ebenso kategorisch ab, wie die überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.“ verdi.de

  • „EU-Staaten drücken seit Jahren systematisch die Löhne“

    22.05.2019/EG
    Quelle: Werner Vontobel, Wirtschaftswissenschaftler und Publizist, Adliswil (Schweiz)

    Werner Vontobel: Wie soll die Schweiz damit umgehen, dass sie von Ländern umzingelt ist, die Lohndumping zum Geschäftsmodell gemacht haben?

    „Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat es bei ihrer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Kollege Alain Berset zurückhaltend formuliert: „Die Schweiz zeichnet sich gegenüber den Nachbarn dadurch aus, dass wir keine gespaltene Gesellschaft sind.“ Diese Spaltung zeigt sich etwa darin, dass in Italien die Löhne der unter 30jährigen seit 20 Jahren um 33% gesunken sind. In Österreich verdienen die Arbeiter/innen heute real 13% weniger als 1998 obwohl das BIP pro Kopf um 25% gestiegen ist. Fast 20% aller Deutschen sind von Armut bedroht. In Frankreich trägt der abgehängte Mittelstand gelbe Westen.“ ↗werner-vontobel.ch

  • Prekäre Arbeitswelt: Digitale Wanderarbeiter trainieren Algorithmen

    16.05.2019/EG
    Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Florian Alexander Schmidt, Kommunikationswissenschaftler der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden, erforschte die Arbeitswelt digitaler Wanderarbeiter am Beispiel Online-Arbeit beim Trainieren autonomer Fahrzeuge

    „Seit 2017 gibt es einen starken Anstieg in der Nachfrage nach hochpräzisen Trainingsdaten für die KI-Modelle der Automobilindustrie. Ohne große Mengen dieser Daten ist das ehrgeizige Ziel des autonomen Fahrens nicht zu erreichen. Damit aus selbstlernenden Algorithmen selbstlenkende Fahrzeuge werden können, braucht es allerdings zunächst viel Handarbeit, die von Crowds auf der ganzen Welt geleistet wird. Sie bringen den lernenden Maschinen das Hören, das Sehen und das umsichtige Fahren bei.
    (…)
    Ein wesentlicher Faktor für die schlechte Bezahlung, die bei ein bis zwei Euro die Stunde für qualifizierte Vollzeitarbeitskräfte liegt, ist der Umstand, dass es sich um einen extrem volatilen globalen Arbeitsmarkt handelt, bei dem der Wert der Arbeit permanent aus zwei Richtungen bedroht ist: durch das ständige Wettrennen mit der Automatisierung und dadurch, dass die Arbeit dynamisch zu jenen Menschen auf der Welt fließt, welche die niedrigsten Löhne zu akzeptieren bereit sind – sei es, weil es sich um Hobbyisten handelt oder weil ihre wirtschaftliche Not besonders groß ist.
    Zum Zeitpunkt der Recherche kam Venezuela hier eine Schlüsselrolle zu – einem Land mit gut ausgebildeter und gut vernetzter, jedoch von Hyper-inflation völlig ausgezehrter Bevölkerung. Für viele Menschen aus Venezuela ist Crowdarbeit zur Devisen bringenden Lebensader geworden. Sie selbst sind heute Teil eines Heers von digitalen Wanderarbeiterinnen, die wie Erntehelfer zwischen den neuen Plattformen hin und her ziehen.“ ↗boeckler.de

  • Arbeitswelt: Gerichtshof der Europäischen Union schränkt Ausbeutung ein

    15.05.2019/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    Gerichtshof der Europäischen Union: EU-Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann

    Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 erklärt der Gerichtshof, dass diese Richtlinien im Licht der Charta einer Regelung entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
    Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
    Das Verfahren wurde von der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) angestrengt. Die CCOO erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. curia.europa.eu

    Zum Thema

    Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):
    „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so. Flexible Arbeit ist heutzutage eher die Regel statt die Ausnahme. Gerade da, wo Arbeitgeber aber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung nicht für notwendig halten, die Interessenvertretung fehlt oder eine entsprechende Vereinbarung nicht durchsetzen kann, bleiben die Rechte der Beschäftigten viel zu oft auf der Strecke. Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich in Deutschland deshalb seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das kommt nicht nur einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich – innerhalb eines Jahres wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche – sondern kann auch ernste gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmerinnen und -nehmer haben. Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken. Jetzt muss Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen. So kann besser kontrolliert werden, ob Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Die Flexibilität wird darunter absolut nicht leiden, ganz im Gegenteil: Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“

    Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
    „Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen. Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren. Die Entscheidung darf keine Nachteile für solche Arbeitnehmer mit sich bringen, die schon heute flexibel arbeiten. Auch künftig gilt: Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen.“