Schlagwort: Arbeitswelt

  • Arbeitswelt: Gerichtshof der Europäischen Union schränkt Ausbeutung ein

    15.05.2019/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    Gerichtshof der Europäischen Union: EU-Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann

    Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 erklärt der Gerichtshof, dass diese Richtlinien im Licht der Charta einer Regelung entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
    Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
    Das Verfahren wurde von der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) angestrengt. Die CCOO erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. curia.europa.eu

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    Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):
    „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so. Flexible Arbeit ist heutzutage eher die Regel statt die Ausnahme. Gerade da, wo Arbeitgeber aber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung nicht für notwendig halten, die Interessenvertretung fehlt oder eine entsprechende Vereinbarung nicht durchsetzen kann, bleiben die Rechte der Beschäftigten viel zu oft auf der Strecke. Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich in Deutschland deshalb seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das kommt nicht nur einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich – innerhalb eines Jahres wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche – sondern kann auch ernste gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmerinnen und -nehmer haben. Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken. Jetzt muss Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen. So kann besser kontrolliert werden, ob Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Die Flexibilität wird darunter absolut nicht leiden, ganz im Gegenteil: Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“

    Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
    „Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen. Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren. Die Entscheidung darf keine Nachteile für solche Arbeitnehmer mit sich bringen, die schon heute flexibel arbeiten. Auch künftig gilt: Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen.“

  • Leiharbeit: Von der Arbeitskraft zum Arbeitsmittel

    08.05.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Vor zwei Jahren wurde das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz geändert / Bilanz: Im April 2019 wurden in 17 Branchen Tarifverträge mit einer Höchstüberlassungsdauer von mehr als 18 Monate registriert

    Das am 01. April 2017 in Kraft getretene und überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte die Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate begrenzen. Mit Stand vom April 2019 sind im Tarifregister des Bundes 109 Tarifverträge registriert, in denen die Höchstüberlassungsdauer auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde. In den genannten 17 Branchen werden Zeiträume der Überlassungshöchstdauer von 24 bis 120 Monate angegeben. bundestag.de (siehe Tabelle Seite 8)

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    Das Geschäft mit Leiharbeitskräften boomt! pwc.de

  • Fast jeder Vierte arbeitet für einen Niedriglohn

    03.04.2019/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    Rund neun Millionen aller abhängig Beschäftigten in Deutschland erhalten Niedriglöhne von unter 10,80 Euro / Anteil der Niedriglohnbeschäftigten stagniert seit 2008 bei etwa einem Viertel

    „Der Arbeitsmarkt boomt und die Arbeitsnachfrage ist hoch. Dennoch arbeitet etwa ein Viertel der abhängig Beschäftigten in Deutschland zu Niedriglöhnen. Dieser beachtliche Anteil ist im europäischen Vergleich einer der größten. Er schrumpft seit dem Jahr 2008 trotz der Dynamik am Arbeitsmarkt und der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 nicht, sondern bleibt in etwa konstant.“ diw.de

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    Europäische Kommission zu den Ungleichgewichten in Deutschland: „Reallohnanstieg ist nach wie vor bescheidenec.europa.eu

    ING-DiBa AG: „Deutschland weist im internationalen Vergleich den zweithöchsten Anteil an Menschen ohne Ersparnisse auf. 31 Prozent der Befragten gaben hierzulande an, dass ihr Haushalt über keinerlei Sparreserven verfügt.“ ing-diba.de

    Statistisches Bundesamt / Datenreport 2018: „Insgesamt hat die Ungleichheit der EP* und damit der Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch sinkende Niedrigrenten und geringfügig steigende Höchstrenten zugenommen: Erreichten die untersten 10% der westdeutschen Neurentner 1993 noch rund 22% der EP der obersten Rentnergruppe, so lag dieser Anteil im Jahr 2016 mit rund 9% deutlich niedriger.“ destatis.de (Seite 336, Kapitel 8.5.2/*Entgeltpunkte)

    Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, am 28. Januar 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos: „We have established one of the best low paying sectors in Europe.“ („Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren in Europa etabliert.“) ↗gerhard-schroeder.de

    Der Anteil der Ausgaben für die soziale Sicherung des Bundes hat sich seit der Wiedervereinigung (1990) von 27,2 Prozent auf 49,4 Prozent im Jahr 2018 erhöht. Für das Jahr 2019 wird mit einem Anteil von 50,4 Prozent gerechnet. bundestag.de

  • Öffentliche Ausgaben generieren hohe Rückflüsse

    02.04.2019/EG
    Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

    IAB-Forscher Enzo Weber, Thomas Kruppe, Jannek Mühlhan und Jürgen Wiemers untersuchten die gesamtfiskalischen Wirkungen von Weiterbildungsförderung

    „Es zeigt sich, dass Ausgaben für Weiterbildungsförderung hohe Rückflüsse generieren. Bei einem unterstellten Diskontsatz von 1,5 Prozent stehen den notwendigen Investitionen von rund 82,9 Mrd. Euro fiskalische Vorteile von rund 73,6 Mrd. Euro gegenüber. Für das Gesamtprogramm resultiert somit eine fiskalische Bilanz von – 9,4 Mrd. Euro. Bei einem alternativen Diskontsatz von 0 Prozent wäre die fiskalische Bilanz des Programms positiv (+ 4 Mrd. Euro), während sie sich bei einem Diskontsatz von 3 Prozent verschlechtern würde (- 19,3 Mrd. Euro). Sollten Mitnahmeeffekte eintreten, würde die Bilanz schlechter ausfallen. Zu beachten ist, dass es sich um die rein fiskalische Bilanz der öffentlichen Hand handelt, die also den Nutzen für die Bürger – der für Politik in erster Li-nie handlungsleitend ist – nicht einbezieht.“ iab.de

  • Fachkräftemangel motiviert Deutsche Post DHL Group zu verbesserten Arbeitsverhältnissen

    29.03.2019/EG
    Quelle: Deutsche Post DHL Group, Bonn / Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Berlin

    Anpassungen des Haustarifvertrages ermöglichen Überleitung von rund 13.000 Beschäftigten der DHL Delivery GmbH in die Deutsche Post AG

    Frank Appel, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Post DHL Group: „Mit dieser Vereinbarung machen wir einen weiteren Schritt zu wettbewerbsfähigen Tarifstrukturen im Brief- und Paketmarkt und schaffen Voraussetzungen für einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg. Gleichzeitig grenzen wir uns bewusst von einem Niedriglohnwettbewerb in der Branche ab.“ dpdhl.com

    „ver.di und Deutsche Post AG haben sich darauf verständigt, die rund 13.000 Beschäftigten der 46 Regionalgesellschaften, der DHL Delivery GmbHs, zum 1. Juli 2019 in die Haustarifverträge der Deutschen Post AG überzuleiten. 2015 waren die Regionalgesellschaften gegründet worden.
    Die für sie geltenden Flächentarifverträge unterschieden sich strukturell und lagen zum Teil deutlich unter den Entgelten der Deutschen Post AG.“ ↗verdi.de

    Die Kennzahlen der Deutschen Post DHL Group lesen Sie hier dpdhl.com