13.02.2025/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin
14 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen würde ein Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent bedeuten
Im Jahr 2020 versteuerten 68.242 einzelveranlagte Personen Einkünfte in Höhe von 277.826 Euro oder mehr sowie 64.728 zusammenveranlagte Personen Einkünfte in Höhe von 555.652 Euro oder mehr.
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