31.01.2022/EG
Quelle: Stadt Ostfildern
Stadt Ostfildern droht Teilnehmer an öffentlichen Versammlungen mit körperlicher Gewalt oder Waffengebrauch
Auszug der Begründung zur Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern vom 27. Januar 2022:
„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.“