10.04.2025/EG
Quelle: CDU, Berlin
„Verantwortung für Deutschland“ versprechen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag
Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt:
Die CDU stellt den Bundeskanzler.
Die SPD stellt den Stellvertreter des Bundeskanzlers gemäß Artikel 69 GG.
Die CDU stellt die Leitung folgender Ministerien:
> Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers
Wirtschaft und Energie
> Auswärtiges Amt
> Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
> Gesundheit
> Verkehr
> Digitalisierung und Staatsmodernisierung
Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:
> Finanzen
> Justiz und Verbraucherschutz
> Arbeit und Soziales
> Verteidigung
> Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
> Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
> Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die CSU stellt die Leitung folgender Ministerien:
> Innen
> Forschung, Technologie und Raumfahrt
> Ernährung, Landwirtschaft und Heimat
Staatsministerinnen und Staatsminister im Kanzleramt: Die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit, die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Kultur und Medien, die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Sport und Ehrenamt werden von der CDU gestellt.
Der Staatsminister bzw. die Staatsministerin und Beauftragter der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird von der SPD gestellt.
Die Staatsministerinnen bzw. Staatsminister im Auswärtigen Amt stellen CDU (2) und CSU (1).
Die Staatsministerin bzw. Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland wird von der SPD gestellt und ressortiert im Bundesministerium der Finanzen.
Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.
Das Vorschlagsrecht für beamtete und Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatsministerinnen und Staatsminister liegt bei den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern.
Den Koalitionsvertrag lesen Sie hier.