Leiharbeit: ‘Tarifpartner‘ dehnen Überlassungsdauer auf bis zu 10 Jahre aus

04.09.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

In den Branchen Post, Telekommunikation, sonstige private Dienstleistungen, Straßenverkehr, Spedition, Schifffahrt, Luftfahrt sowie Kreditinstitute und privates Versicherungsgewerbe lässt der Tarifvertrag eine Überlassungsdauer von bis zu 120 Monaten zu / Zahl der Leiharbeitsunternehmen mit Geschäftssitz im Ausland steigt stetig

„Im Tarifregister des Bundes sind mit Stand Juli 2019 157 Tarifverträge in 17 Branchen registriert, in denen die Überlassungshöchstdauer entsprechend den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde.“ (siehe Punkt 18)
„Im Dezember 2018 gab es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 924.000 (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig beschäftigte) Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. In absoluter und relativer Betrachtung waren mit 241.000 oder 26 Prozent die meisten Leiharbeitskräfte in der Berufsgruppe 513 Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag (nach der Klassifikation der Berufe 2010) beschäftigt. Bezogen auf die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag der Anteil der Leiharbeitskräfte im Dezember 2018 bei 2,6 Prozent. Differenziert nach Berufsgruppen war ebenso der Anteil in der Berufsgruppe 513 „Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag“ mit 13,3 Prozent am größten. Gefolgt von der Berufsgruppe „525 Bau- und Transportgeräteführung“ (12,0 Prozent) und 242 „Metallbearbeitung“ (11,6 Prozent).“ (siehe Punkt 6) bundestag.de

Zum Thema

Tarifpartner

„Bezeichnung für die Verhandlungspartner, die für einen bestimmten Zeitraum Lohnhöhe, Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. für die Beschäftigten in ihrer Branche aushandeln und in so genannten Tarifverträgen festschreiben. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhandelt die jeweils zuständige Gewerkschaft, für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihr jeweils zuständiger Verband. Es herrscht Tarifautonomie, das bedeutet: der Staat kann den Tarifpartnern keine Weisungen erteilen.“ ↗bpb.de

Gewerkschaften

„Gewerkschaften (G) sind auf Dauer angelegte, staats-, partei- und gegnerunabhängige Vereinigungen von und für Arbeitnehmer/n, die auf freiwilliger Mitgliedschaft basieren. Als etablierte Verbände organisieren sie abhängig Erwerbstätige (Arbeiter, Angestellte, Beamte) mit dem Ziel, deren wirtschaftliche, soziale, gesellschaftliche und politische Interessen zu vertreten. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftstätigkeit steht die Regulierung der Arbeitsbedingungen (Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub etc.) durch kollektive Vereinbarungen (Tarifverträge) mit Arbeitgeberverbänden und – in geringem Umfang – mit einzelnen Unternehmen (sog. Haustarifverträge).“ bpb.de