01.04.2025/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin / Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die im April 2025 in Kraft treten:
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes wird die Geltungsdauer für die Förderung bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Elterngeld
Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 Euro verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Berufskrankheiten
Die Liste der Berufskrankheiten wurde um die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie um die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub erweitert. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.