31.03.2025/EG
Deutscher Bundestag, Berlin
Bericht über das Lobbyregister 2022 bis 2024 veröffentlicht
Die im Lobbybericht genannte Summe der „Mittelwerte für die jährlichen finanziellen Aufwendungen“ der Interessenvertretung* betrug im Jahr 2024 rund 910 Millionen Euro. Aber: „Die tatsächlich aufgewendete Summe der jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung auf Bundesebene dürfte im Berichtszeitraum jedoch sogar jeweils höher gelegen haben. Denn die Angaben hierzu durften bis zum 1. März 2024 verweigert werden (und wurden in 507 Einträgen auch tatsächlich verweigert).“
* Unter dem Begriff „Interessenvertretung“ versteht die Legaldefinition gemäß § 1, Absatz 3 Lobbyregistergesetz „jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess […] des Deutschen Bundestages oder […] der Bundesregierung“.
Anmerkung der Redaktion: Diese Akteure stehen auf keinem Wahlzettel.
Den Bericht lesen Sie hier.