Gericht soll Abhörbefugnisse klären

17.09.2016/EG aus der DE-CIX Management GmbH, Frankfurt am Main

Der Betreiber von Internetknoten DE-CIX reicht Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

DE-CIX Management GmbH hat eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesministerium des Innern – eingereicht.

Zweck der Klage ist die gerichtliche Klärung der Überwachungspraxis durch deutsche Geheimdienste nach Paragraph 5 des deutschen Bundesgesetzes. Das Grundgesetz regelt im Artikel 10 (2) die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. De-CIX bezweifelt die Rechtmäßigkeit der derzeitigen Überwachungspraxis und sucht daher die gerichtliche Klärung im Interesse der Kunden sowie des eigenen Unternehmens.

DE-CIX bietet sogenannte Premium-Internet Exchange (IX) Dienstleistungen und betreibt mehrere Träger und Rechenzentrum neutrale Internet-Börsen international. Das 1995 gegründete Unternehmen bedient über 800 Carrier (Netzbetreiber), ISPs und Content-Netzwerke aus über 60 Ländern, darunter alle führenden internationalen Akteure in verschiedenen Knoten-Märkten in Europa, dem Mittleren Osten und Nordamerika. DE-CIX Frankfurt ist die weltweit führende Internet-Börse mit über fünf Terabit pro Sekunde in der Spitze.