Entschädigung für Abgeordnete steigt

11.06.2025/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Anpassung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 Prozent

Gemäß der Entwicklung des Nominallohnindex erhöht sich die Abgeordnetenentschädigung zum 01. Juli 2025 von bisher 11.227,20 Euro um 5,4 Prozent auf 11.833,47 Euro.
„Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.599,12 um 5,4 Prozent auf 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.741,36 Euro um 5,4 Prozent auf 11.321,39 Euro.“
Die Mitteilung lesen Sie hier.

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Nebentätigkeiten

„Ende Mai veröffentlichte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) einen Bericht, der in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet blieb – dabei hatte er es in sich: 261 Mal meldeten Abgeordnete ihre Tätigkeiten, Einkünfte oder Unternehmensbeteiligungen in der vergangenen Legislaturperiode (2021 bis 2025) nicht korrekt. Daraufhin wurde jedes Mal eine interne Ermahnung ausgesprochen.
Namen nennt der Bericht zwar nicht. Doch es liegt nahe, wer sich hinter einem dieser Fälle verbirgt: Klöckner selbst.“
Den Bericht lesen Sie hier.