Ein Blick nach Armenien und Aserbaidschan

06.10.2020/EG
Quelle: Völkerrechtsblog, Heidelberg

Hans-Joachim Heintze, Professor für Völkerrecht am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum, mit einer rechtlichen Einordnung der „Republik“ Bergkarabach

„Der Konflikt hat seinen Hintergrund in der sowjetischen Nationalitätenpolitik Stalins. Dieser entschied in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, das vorrangig von Armeniern besiedelte Gebiet Bergkarabach inmitten Aserbaidschans der Aserbaidschanischen SSR zuzuschlagen, ohne die Bevölkerung zu fragen. In den Wirren der Auflösung der UdSSR brach der Konflikt mit völkermordartigen Exzessen wieder auf und es kam zu einem blutigen Krieg zwischen den beiden Staaten Armenien und Aserbaidschan. Die Auseinandersetzung brachte eine ethnische Säuberung durch die praktisch vollständige Vertreibung der aserbaidschanischen Einwohner (25 %) Bergkarabachs und die Ausrufung des eigenständigen „Staates“ Bergkarabach mit sich…“ voelkerrechtsblog.org

Zum Thema

Ergänzende Informationen zum Konfliktherd „Bergkarabach“ sehen im Erklärvideo (4 Min.) von arte ↗arte.tv.