Autoabgase belasten Umwelt und Gesundheit!

24.01.2019/EG
Quelle: Deutschlandfunk, Berlin

Barbara Hoffmann, Professorin Fachgebiet „Umweltmedizinische Epidemiologie“ an der Universität Düsseldorf:

„Es ist richtig, dass Feinstäube und Stickoxide gesundheitsschädlich sind. Das wird eigentlich gar nicht in Frage gestellt. Ich weiß auch nicht, wieso Herr Köhler das in Frage stellt, weil wir dazu wirklich umfassende Studien mit ganz unterschiedlichen Methoden haben, die zweifelsfrei darlegen, dass Feinstäube und auch Stickoxide gesundheitsschädlich sind.“ deutschlandfunk.de

Zum Thema

NOx und Feinstaub – Grenzwerte bei Lungenärzten umstritten

Dieter Köhler, Lungenfacharzt, ehemals Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, lehrte an den Universitäten Marburg und Freiburg:
„Die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht“ ↗swr.de.

Die Stellungnahme zur Gesundheitsgefährdung durch umweltbedingte Luftverschmutzung, insbesondere Feinstaub und Stickstoffverbindungen (NOx) von Dieter Köhler lesen Sie hier lungenaerzte-im-netz.de.

Die Liste der unterstützenden Lungenärzte und Forscher lesen Sie hier ↗lungenaerzte-im-netz.de.

Das umstrittene Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin „Atmen: Luftschadstoffe und Gesundheit“ lesen Sie hier ↗pneumologie.de.

Dieseldebatte: Gipfel bestätigen politische Passivität

05.09.2017/EG

Bundesregierung möchte Fahrverbote in Städten verhindern und gefährdet dadurch bewusst die Gesundheit der Stadtbewohner / Umweltbundesamt: 73 % der NOx-Emissionen verursachen Dieselautos

„Der Bund hat sich zum heutigen Gipfel bereit erklärt, den Fonds von 500 Millionen, der zur Hälfte von der Automobilindustrie gefüttert wird, auf eine Milliarde aufzustocken. Das heißt: Der Bund ergänzt um 500 Millionen Euro durch Priorisierung seiner Ausgaben im laufenden Haushalt“, fasste Bundeskanzlerin Angela Merkel das gestrige Spitzentreffen im Kanzleramt zusammen. ↗bundesregierung.de

„Wer unbedingt einen Diesel kaufen möchte, sollte mindestens Euro 6d-TEMP oder Euro 6d nehmen. Diesel mit Euro 6a, b oder c halten die Grenzwerte auf der Straße mitunter nicht ein. (…) Diesel-PKW sind das größte Problem und machen in der Stadt über 73 Prozent der NOx-Emissionen des Verkehrs aus. Dieselautos überschreiten die Euro-Grenzwerte auf der Straße deutlich. Ging man für das Jahr 2016 bislang von 575 mg NOx/km aus, liegt nun die Diesel-Pkw-Flotte in Deutschland bei durchschnittlich 767 mg NOx/km.“ ↗umweltbundesamt.de

Claudia Kemfert, Wirtschaftswissenschaftlerin, über einen konservierten Industriezweig und dessen ‘Kundenservice‘ diw.de.

Automobildebatte: „Zeit, die Wahrheit zu sagen“

14.08.2017/EG aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW), Berlin

Claudia Kemfert, Wirtschaftswissenschaftlerin, über einen konservierten Industriezweig und dessen ‘Kundenservice‘

„Was ginge für ein Aufschrei durchs Land, wenn man die bereits gekauften mit Fipronil verunreinigten Eier zurückbringen dürfte, um dann rabattierte frische Eier zu bekommen – mit rechnerisch 25 Prozent weniger Fipronil, aber weil die Eier größer sind, in Wahrheit mit mehr Fipronil als vorher. Man würde den Bauern die Eier an den Kopf werfen und die faulen Marketing-Tomaten gleich noch hinterher.

Es ist daher Zeit, den Deutschen die Wahrheit zu sagen.

1. Die angeblich so saubere Dieseltechnologie kann nicht gleichzeitig die CO2- und die Stickoxidgrenzwerte einhalten – entweder das eine oder das andere. Diesel ist keine zukunftsfähige Technik, sondern eine Technik der Vergangenheit.

2. Auf Kosten der Verbraucher haben die Autokonzerne in den vergangenen Jahrzehnten gigantische Gewinne eingefahren. Die sollten die Kunden nun als echten Schadensersatz zurückbekommen.

3. Die deutsche Autoindustrie hat mutwillig und wider besseres Wissen zu erhöhten Gesundheitskosten und Klimakosten beigetragen, ein Schaden, den sie

Die ‘Umweltprämie‘

09.08.2017/EG aus der NRO Deutsche Umwelthilfe (DUH), München

Deutsche Umwelthilfe warnt Verbraucher vor Kauf von Euro 6 Diesel-Pkw im Rahmen so genannter „Umweltprämien“ der Dieselkonzerne

Zur Ankündigung verschiedener Autohersteller, „Umweltprämien“ für den Neukauf von Diesel-Pkw bei gleichzeitiger Abmeldung bzw. Verschrottung von Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 1 bis 4 auszuzahlen, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Wir warnen vor dem Kauf von Euro 6 Diesel-Pkw, die aktuell durch einige Hersteller mit Umweltprämien für den Fall der Abmeldung bzw. Verschrottung von alten Diesel-Pkw angeboten werden. Bezogen auf die Stickoxid-Emissionen sind sogar Euro 3 Diesel im Durchschnitt sauberer als die bis September 2016 verkauften Euro 5 Diesel. Aktuelle Abgasmessungen zeigen bei nicht wenigen Euro 6 Diesel die höchsten je von der DUH gemessenen Werte des Diesel-Abgasgiftes NOx. Solange die Automobilindustrie Diesel verkauft, die auf der Straße schmutzigere sind als im Labor erlaubt, werden wir im Rahmen unserer Gerichtsverfahren für diese Pkw Fahrverbote durchsetzen und auf Aufhebung der Typzulassung klagen. Verbraucher, die derzeit einen Neuwagen erwerben wollen, sollen ausschließlich effiziente Fahrzeuge mit Erdgas-, Elektro-, oder Benzinhybridantrieb wählen.“ ↗duh.de

DUH: Volkswagen nutzt weiterhin Abschalteinrichtungen

02.06.2017/EG aus der NRO Deutsche Umwelthilfe (DUH), Berlin

DUH: VW legte im Verfahren Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update immer noch (nun angeblich zulässige) Abschalteinrichtungen nutzt

„Während des Verfahrens (am 31. Mai vor dem Landgericht Düsseldorf) legte VW Unterlagen des KBA vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen in vielen betroffenen Fahrzeugmodellen verbaut hat. Diese sollen nach Ansicht des KBA zulässig sein. Gründe für die Zulässigkeit werden nicht genannt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: „Abschalteinrichtungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Im normalen Gebrauch eines Autos sind sie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – illegal. Mit welcher Begründung die von VW jetzt immer noch benutzten Abschalteinrichtungen zulässig sein sollen, ist uns nicht bekannt und wurde auch von VW nicht erklärt. Im Gegenteil: Noch in der Verhandlung vor dem Landgericht leugnete die Prozessvertretung von VW die Existenz der Abschalteinrichtungen, obwohl sie durch die von VW selbst vorgelegten und uns bis dahin unbekannten Dokumente bestätigt wurden.“ ↗duh.de