Neues BKA-Gesetz ist ein Produkt politischer Ungeduld

09.06.2017/EG aus dem Verfassungsblog, Berlin

Anmerkungen von Matthias Bäcker, Rechtswissenschaftler, zur polizeilichen Informationsordnung nach dem neuen BKA-Gesetz

„Die umsturzartige Neuordnung des polizeilichen Informationswesens im neuen BKA-Gesetz fügt der langen Reihe von Sicherheitsgesetzen, die in den letzten Jahrzehnten ohne hinreichendes konzeptionelles Fundament überstürzt erlassen wurden, ein weiteres Glied hinzu. Das Gesetz schreibt die rechtsstaatlichen Defizite des bisherigen Rechts fort und ergänzt sie durch zusätzliche Unklarheiten. Möglicherweise wird die polizeiliche und verwaltungsgerichtliche Praxis einen Weg finden, um die Informationsordnung des BKA quasi am Gesetz vorbei sinnvoll auszugestalten. Sonst ist damit zu rechnen, dass die neuen Regelungen in den nächsten Jahren entweder zu dysfunktionalen Ergebnissen führen oder grundrechtlich zu Fall gebracht werden. Es wäre zu wünschen, dass dann in der Sicherheitspolitik mehr Geduld herrscht, um große Würfe mit der gebotenen Sorgfalt anzugehen.“ verfassungsblog.de

Zum Thema: Das Bundeskriminalamt (BKA) gehört zum Verantwortungsbereich von Bundesminister Thomas de Maizière, Bundesminister im Bundesministerium des Innern: „Das neue Gesetz leitet eine Zeitenwende ein, die die tagtägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erheblich erleichtern wird und die Qualität der verfügbaren Informationen auf ein neues Niveau heben wird und so die innere Sicherheit stärkt.“ ↗bmi.bund.de